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erstellt am:
21.09.2017
Eingriffe der rot-grünen Landesregierung in die Eigenverantwortung der berufsbildenden Schulen
Abgeordnete Clemens Lammerskitten, André Bock und Kai Seefried (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Im Jahr 2010 hat der Landtag einstimmig beschlossen, alle berufsbildenden Schulen (BBS) in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren weiterzuentwickeln (Drucksache 16/2243). Ganz wesentlicher Bestandteil ist die Eigenverantwortung für das Budget und die Stellen. Hierzu sollten auch gemeinsame Budgets zwischen BBS und dem jeweiligen kommunalen Schulträger geschaffen werden. Im Jahr 2014 hat die rot-grüne Landesregierung per Erlass eingegriffen und die Stellenverantwortung wieder zentralisiert.
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Land Niedersachsen hat mit dem Schulversuch „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren (ProReKo), der in dem Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2008 durchgeführt worden ist, mit einer grundlegenden Reform der berufsbildenden Schulen begonnen. Auf der Basis der von den Fragestellern genannten Landtagsentschließung vom 18.02.2010 werden seitdem alle berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren weiterentwickelt.
Entsprechend der in der o. g. Drs. 16/2243 beschlossenen Bitten des Landestages an die Landesregierung wurden die berufsbildenden Schulen in die Lage versetzt,
-„Bildungsangebote gemäß BbS-VO/EB-BbS[1] in der Region zu gewährleisten, um auf die regionalen Qualifizierungsbedarfe angemessen und flexibel zu reagieren“.
Dabei genießt besonders die Gewährleistung eines möglichst wohnort- bzw. betriebsnahen sowie qualitativ hochwertigen berufsschulischen Unterrichtsangebotes hohe Priorität. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern werden in Niedersachsen die Untergrenzen für die Aufrechterhaltung von Bildungsgängen deutlich flexibler gehandhabt. Auf die strikte Einhaltung von Mindestschülerzahlen für die angebotenen Bildungsgänge wird derzeit zu Lasten der Unterrichtsversorgung und zu Gunsten einer wohnortnahen Beschulung verzichtet. Der Problematik von kleinen Gruppen in der Berufsschule besonders im ländlichen Raum wird durch eine Budgetzuweisung von 80 Prozent für Schülergruppen von 7 bis 13 Schülerinnen und Schülern im Sinne eine „Flächenfaktors“ begegnet.
-„den leistungsschwächeren, aber auch den leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern durch individuelle Bildungsangebote bessere Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu eröffnen“.
In Schulversuchen wie Gemeinsame Berufseinstiegsstufe (BEST) und Dualisierung der Höheren Handelsschule (HH dual) werden zurzeit Möglichkeiten erprobt, wie bestehende Bildungsgänge optimiert werden können, um die Absolventinnen und Absolventen zielgerichteter zu qualifizieren und in Ausbildung zu bringen.
-„sich - in Absprache mit der regionalen Wirtschaft - an Maßnahmen Dritter zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zu beteiligen und dafür Entgelt zu nehmen“.
Diese Möglichkeit wurde im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) im § 21 Abs. 3 verankert.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
1.Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, die vom Beschluss 2010 abweichen?
Es wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen, die vom Beschluss des Landtages abweichen.
2.In welchen Landkreisen wurden die Voraussetzungen für gemeinsame Budgets geschaffen, auch in der Region Hannover?
Während der Modellversuche ProReKo und Personalkosten-budgetierung (PKB) hatte jeder Schulträger die Möglichkeit, das gemeinsame Budget zu erproben. Nach den Regelungen des NSchG hätte das gemeinsame Budget nur bis zum 31.12.2010 (Auslaufen des Schulversuchs ProReKo) erprobt werden dürfen. Den beiden einzigen Schulträgern, die ein gemeinsames Budget eingeführt hatten (Stadt Oldenburg und Region Hannover) wurde über Jahre hinweg gestattet, an den im Rahmen der o. a. Modellversuche getroffenen Vereinbarungen bis zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung festzuhalten. In Abstimmung mit der Region Hannover wurden die Vereinbarungen über die Budgetierung und Finanzierung zum Ende des Jahres 2017 gekündigt.
3.Beabsichtigt die Landesregierung, die gemeinsamen Budgets noch weiter zu ermöglichen?
Die Modellversuche ProReKo und PKB endeten mit Ablauf des Jahres 2010. Die Experimentierklausel des § 113a NSchG alte Fassung wurde durch den § 112a des aktuell geltenden NSchG ersetzt, welcher nur eine gemeinsame Bewirtschaftung erlaubt, bei der von den §§ 112 und 113 Abs. 1 NSchG befristet abgewichen werden darf. Näheres müsste über eine Verordnung geregelt werden. Das Kultusministerium hatte mit dem LRH vereinbart, dass an den im Rahmen der o. a. Modellversuche getroffenen Vereinbarungen bis zum Erlass der genannten Rechtsverordnung festgehalten werden kann.
Das gemeinsame Budget sollte vor allem die Lösung seit langem bestehender Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Land und Schulträgern im Hinblick auf die Kostentragungspflicht bei verschiedenen Aufgaben von Schulen ermöglichen. Inzwischen konnte diese Lösung durch die o. g. Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden vom 12.12.2016 erreicht werden. Von Schulträgerseite aus scheint daher kein Bedarf mehr für die Vereinbarung gemeinsamer Budgets an berufsbildenden Schulen zu bestehen.
[1] Verordnung über berufsbildende Schulen (BBS-VO) und Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BBS).
[2] Das EFQM-Modell for Excellence ist ein Qualitätsmanagementsystem, das eine ganzheitliche Sicht auf Organisationen ermöglicht und von der European Foundation for Quality Management, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für die Verbreitung und Anwendung von Qualitätsmanagement-Systemen nach dem EFQM-Modell einsetzt, entwickelt wurde.
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erstellt am:
21.09.2017