Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT September-Plenum TOP 22: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 55


Ausschreibung und Auftragsvergabe beim Modellprojekt zur informellen Bürgerbeteiligung am Beispiel des Kooperativen Hortes (Teil 2)

Abgeordneter André Bock (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/8326) - „Wie viel Geld hat die Landesregierung für Gutachten ausgegeben?“ vom 18. Juli 2017 ist für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums eine Auftragsvergabe vom 15. Juni 2015 an die „Hammerbacher GmbH, Beratung und Projekte, Osnabrück“ aufgeführt. Durchgeführt werden sollte demzufolge ein „Modellprojekt zur informellen Bürgerbeteiligung am Beispiel des Kooperativen Hortes. Die Auftragssumme belief sich demnach auf 95 081 Euro.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Fragesteller stellvertretendes Mitglied des 24. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist. Damit besteht Zugang zu der vollständigen Vergabeakte über das Modellprojekt zur informellen Bürgerbeteiligung zum Kooperativen Hort. Die Akte ist mit der 11. Tranche an den Niedersächsischen Landtag übermittelt worden. Die Landtagsverwaltung hat den Akteneingang am 07.09.2017 bestätigt. Ein Informationsvorsprung der Landesregierung gegenüber dem Fragesteller ist insofern nicht vorhanden.

Im Übrigen ist die Vergabe entsprechend den Vorschriften der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung durchgeführt worden.

Der Auftragswert für die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens war, betrug insgesamt 80.000 EUR (zzgl. MwSt.). Er lag damit unterhalb des seinerzeitigen EU-Schwellenwertes von 207.000 EUR netto gem. § 2 Abs. 1 Vergabeverordnung (VGV - seinerzeitige Fassung). Weder die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Abschnitt 2 noch die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) fanden damit Anwendung. Da es sich vorliegend um eine freiberufliche Leistung unterhalb der Wertgrenze gem. § 2 Abs. 1 VGV handelte, waren lediglich die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes anzuwenden. Im Einklang mit den Vorgaben der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung wurden daher im Rahmen einer freihändigen Vergabe drei geeignete Kommunikationsagenturen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Entscheidung über die Aufforderung der drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes erfolgte am 12.05.2015. Danach wurden die Aufforderungen verschickt. Lediglich ein Anbieter hat ein Angebot innerhalb der Angebotsfrist abgegeben. Einer der zum Angebot aufgeforderten Anbieter hat mitgeteilt, dass er aufgrund anderer Projekte derzeit über keine freien Kapazitäten verfüge. Der dritte Anbieter gab keine Rückmeldung.

Aufgrund der Kompetenz und Erfahrung des Anbieters, der ein Angebot abgegeben hat, sowie aufgrund des schlüssig vorgestellten Konzeptes wurde der Auftrag zur Organisation und Durchführung eines informellen Bürgerbeteiligungsprozesses zur Entwicklung eines „Kooperativen Hortes“ an die Hammerbacher GmbH vergeben. Die Auswahlentscheidung erfolgte am 12.06.2015. Die Entscheidung wurde am 15.06.2015 mitgeteilt. Der Vertrag wurde am 24.07.2015 unterzeichnet. Das gesamte Vergabeverfahren ist in der Vergabeakte dokumentiert.

1.Fand im Vorfeld der Auftragsvergabe eine Markterkundung statt?

Die Landesregierung hat sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens einen Marktüberblick aus frei verfügbaren Quellen wie Internetauftritten und Publikationen verschafft. Eine weitergehende Markterkundung hat im Vorfeld der Ausschreibung nicht stattgefunden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

2.Wenn ja, auf welcher Grundlage beruhte die im Vorfeld durchgeführte Markterkundung im Hinblick auf die am Ausschreibungsverfahren beteiligten Unternehmen?

Auf die Antwort zu 1. wird verwiesen.

3.Welche Reaktionen gab es von am Ausschreibungsverfahren beteiligten Unternehmen, dienicht am Vergabeverfahren teilgenommen haben, und inwiefern waren diese Reaktionen schon vorhersehbar?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln