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LT September-Plenum TOP 22: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 32


Hochbegabte Musiker als Schüler an Niedersachsens Schulen

Abgeordnete Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Zahlreiche niedersächsische Schülerinnen und Schüler sind musikalisch hochbegabt. Gemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes sollen hochbegabte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Gesamtkonzept zur Begabungsförderung in Niedersachsen erreicht Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen im gesamten Landesgebiet und schafft Möglichkeiten, dass diese wohnortnah in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen lernen können. Dazu wurden u. a. 90 Schulverbünde, die Kooperationsverbünde „Förderung besonderer Begabungen“, mit mehr als 500 Schulen unterschiedlicher Schulformen eingerichtet.

Im musikalischen Bereich wird in Niedersachsen eine durchgängige Begabungsförderung angeboten. Dies sind die durch das Förderprogramm HAUPTSACHE:MUSIK finanzierten - Vorklassen des Instituts für Frühförderung (VIFF) sowie das VIFF Regional. Hier werden regelmäßig begabte Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis13 Jahren, besonders aus den ländlichen Regionen, intensiv musikalisch gefördert. Die dreijährige Ausbildung basiert auf Gehörbildung, Musiktheorie und Rhythmusschulung, darüber hinaus Gesang und Ensemblespiel.

Im Anschluss an das Förderprogramm VIFF können die Kinder und Jugendlichen weiter gefördert werden. Dies geschieht in der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) an den niedersächsischen Musikschulen und in Form eines dreijährigen musikalischen Studiengang für Frühstudierende (13 bis 18 Jahre) am renommierten Institut zur Frühförderung musikalisch Hochbegabter an der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover (IFF)..Die Ausbildung basiert auf den drei Hauptfächern Instrument bzw. Gesang oder Komposition, Musiktheorie/ Gehörbildung und Rhythmische Erziehung. Zusatzangebote durch Seminare und Sommerkurse ergänzen das Früh-Studium. Das Kultusministerium unterstützt das IFF personell. Vielseitigkeit und Intensität des Unterrichts, individuelle Betreuung sowie die geschickte Nutzung zeitlicher Ressourcen in Abstimmung mit den Schulen sind wesentliche Merkmale der Konzeption.

1.Wie viele Schülerinnen und Schüler studieren bereits vor dem Abitur an Hochschulen Musik oder verwandte Fächer?

Am IFF absolvieren bzw. absolvierten seit 2000 170 Jungstudierende ein dreijähriges Studium. Zusätzlich studieren allein an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover zurzeit 13 Jungstudierende im sog. Gasthörerstatus.

Der dreijährige Ausbildungsgang an den VIFF in Hannover und VIFF Regional in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Stade wird von ca. 300 Kindern und Jugendlichen besucht.

2.Wie viele musikalisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler wurden in den vergangenen beiden Schulhalbjahren vom Unterricht befreit, um Musik aufzuführen oder musikalische Kenntnisse zu vertiefen?

Musikalisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler vom Unterricht zu befreien liegt in der Entscheidungshoheit der einzelnen Schule (vgl. „Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht“, RdErl. d. MK v. 01.12.2016 - 26 - 83100). Die Freistellung ist an ein nicht formales Antragsverfahren gebunden. Belastbare statistische Daten liegen daher nicht vor.

3.Wie viele weiterführende Schulen mit dem Schwerpunkt Musik gibt es in Niedersachsen?

Gymnasien haben die Möglichkeit, einen besonderen Schwerpunkt in Musik einzurichten (vgl. Nr. 3.3.3 der RdErl. d. MK v. 23.06.2015 „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“). An einem Gymnasium mit besonderem Schwerpunkt in Musik wird der Musikunterricht in den Schuljahrgängen 6 bis 10 mit erhöhter Wochenstundenzahl erteilt. Darüber hinaus können Schulen nach Entscheidung des Schulvorstands Profile (u. a. auch Profile in Musik) von Schuljahrgang 8 bis 10 einrichten (vgl. Nr. 3.3 und Anlage 2 des o. a. Erlasses). Die Entscheidungen zur Einrichtung treffen die Schulen in eigener Verantwortung. Daten werden hierzu nicht erhoben.

In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sollen die Schulen einen musisch-künstlerischen Schwerpunkt anbieten. Grundsätzlich kann das Fach Musik - je nach Angebot der Schule - als Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1, P2 und P3) und als Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4 schriftliche Prüfung und P5 mündliche Prüfung) gewählt werden. Im vierten Prüfungsfach kann insbesondere im Fach Musik auf Wunsch des Prüflings eine besondere Lernleistung (z.B. umfassende Wettbewerbsleistung) an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung treten. Im Prüfungsfach Musik kann die schriftliche und die mündliche Prüfung jeweils einen praktischen Teil enthalten.

In der Abiturprüfung 2017 haben im Fach Musik 124 Schulen Schülerinnen und Schüler auf erhöhtem Anforderungsniveau, an 13 Schulen auf grundlegendem Anforderungsniveau schriftlich (P4) und an 36 Schulen auf grundlegendem Anforderungsniveau mündlich (P5) geprüft. Die genannten Zahlen umfassen alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit gymnasialer Oberstufe.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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