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LT-Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 8 der Landtagssitzung am 10.09.2019 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

Drs. 18/4471




Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

ich freue mich, Ihnen heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes vorzustellen.

Das Gesetz hat drei wesentliche Ziele:

Es dient

- erstens der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes des Bundes,

- zweitens der weiteren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie

- drittens der Anpassung und Weiterentwicklung schulrechtlicher Vorschriften.

Lassen Sie mich zu diesen Zielsetzungen im Folgenden kurz ausführen:

Zunächst werden die neuen Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz des Bundes in das Schulgesetz mit einbezogen. Hierdurch sollen die Ausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt, dabei gleichzeitig modernisiert


und an die veränderten Anforderungen angepasst werden.

Die bisherigen schulisch geregelten Altenpflegeschulen (40 öffentliche, 52 private), die nicht schulisch geregelten Kinderkrankenpflegeschulen (18 private) sowie die Krankenpflegeschulen (79 private) werden dafür zusammengeführt und als neue Pflegeschulen in das Schulgesetz mit einbezogen.

Die Aufnahme der Pflegeausbildung in das Niedersächsische Schulgesetz bedeutet Rückenwind für die gesellschaftliche Anerkennung der Pflegeberufe.

Die besondere Wertschätzung zeigt sich auch darin, dass in Niedersachsen erhebliche finanzielle Mittel für die Durchführung eines berufsübergreifenden Unterrichtes in der Pflegeausbildung aufgewendet werden.

Zugleich eröffnen wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, höherwertige Bildungsabschlüsse zu erreichen. Darüber hinaus erhöhen wir die Attraktivität der Ausbildung und bauen Zugangshürden wie das Schulgeld, ab. Die Investitionskosten für das Vorhalten der für die Pflegeausbildung erforderlichen Räumlichkeiten werden wir den privaten Pflegeschulen zusätzlich pauschal erstatten.

Die Kosten für die Erteilung von Unterricht in allgemein bildenden Fächern werden den privaten Pflegeschulen ebenfalls erstattet.

Anrede,

die zweite wichtige Zielsetzung des Gesetzes ist die Änderung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Schulgesetz. Durch die beabsichtigten Änderungen werden neue Rechtsgrundlagen geschaffen.

Zum einen für die Verarbeitung und Übermittlung besonders geschützter personenbezogener Daten, wie sie z. B. bei einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung anfallen. Zum anderen für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel sowie die Möglichkeit, internetbasierte Lern- und Unterrichtsplattformen – die sogenannten Schulclouds – zu schulischen Zwecken einsetzen zu können.


Anrede,

über die genannten wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs hinaus, möchte ich noch zwei weitere Regelungen besonders hervorheben:

Mit der Neuregelung der Berufseinstiegsschule ermöglichen wir Schülerinnen und Schülern, die an Maßnahmen der Einstiegsqualifikation nach dem SGB III teilnehmen, den Besuch der Berufseinstiegsschule in Form von Teilzeitunterricht. Mit dieser Regelung überführen wir die erfolgreichen Projekte SPRINT und SPRINT-dual, mit denen wir neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene schon erfolgreich in die Schul- und Berufswelt integriert haben, in den Regelbetrieb und sichern sie damit stabil und dauerhaft ab.

Ferner setzen wir einen weiteren Punkt aus meinem im Januar dieses Jahres vorgestellten 11-Punkte-Plan zur Entlastung von Lehrkräften und Schulleitungen mit der Gesetzesnovelle um: Mit der Änderung des Schulgesetzes wollen wir festlegen, dass an Schulkonferenzen, die ausschließlich einzelne Schülerinnen oder Schüler betreffen – wie z. B. bei Ordnungsmaßnahmen –, zukünftig nur noch die sie tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte teilnehmen müssen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2019

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