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LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 46


„Entschleunigung“ der Schulinspektion in Niedersachsen

Abgeordnete Christian Dürr, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 25. November 2016 hat das Niedersächsische Kultusministerium angekündigt, das damalige Schulinspektionsverfahren durch ein „Schul-Feedback“ zu ersetzen. Der Feedback-Prozess sei auf 1,5 Jahre ausgelegt und durch „Entschleunigung“ und „weniger Zeitdruck“ charakterisiert. Das „Schul-Feedback“ solle mit einer „Pilotierungsphase“ zum Frühjahr 2017 starten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Konsequenz der Ergebnisse der Online-Befragung „Mehr Zeit für gute Schule“ hat das Niedersächsische Kultusministerium dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) den Auftrag erteilt, das Inspektionsverfahren weiterzuentwickeln, um die Wirksamkeit und den Nutzen für die Schulen zu erhöhen. Im Zentrum der Betrachtung wird noch mehr als bisher der Unterricht stehen. Hierbei gibt die Schule vor, welche ihrer unterrichtsbezogenen Entwicklungsschwerpunkte im Verfahren evaluiert werden.

Ausgangspunkt der auf Schwerpunkte fokussierten Evaluation ist daher ein von der Schule festgelegtes Entwicklungsziel (oder auch mehrere Entwicklungsziele), das auf der Unterrichtsebene beobachtbar ist und das sich somit auf den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler erkennbar auswirkt. Das weiterentwickelte Verfahren ist insbesondere durch die Prozessbegleitung der Evaluatoren über einen Zeitraum von ca. eineinhalb Jahren und damit durch eine kontinuierliche Beobachtung und Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung gekennzeichnet.

Das weiterentwickelte Evaluationsverfahren befindet sich gegenwärtig in der Pilotierung und soll zum 01.08.2018 in Kraft treten.

Derzeit sind in der Abteilung 2 des NLQ zehn Regierungsschulräte, 40 Regierungsschuldirektoren und vier Leitende Regierungsschuldirektoren als Inspektoren tätig.

Im Gegensatz zu dem bisherigen Inspektionsverfahren, in dem die Schule hinsichtlich der inhaltlichen und organisatorischen Durchführung wenig Mitsprachemöglichkeiten hatte, gestaltet die Schule im weiterentwickelten Verfahren den Evaluationsprozess zum einen durch die Wahl des zu bewertenden Entwicklungsziels und zum anderen durch die Absprache der Durchführungsmodalitäten aktiv mit.

Die zeitlichen Umfänge für die zur Umsetzung der Entwicklungsziele benötigten Arbeitsphasen werden von der Schule mitbestimmt. Es wird davon ausgegangen, dass eine derart passgenaue Einbindung des Evaluationsverfahrens in die Schul- und Unterrichtsentwicklung der Einzelschule, den Schulen den notwendigen Raum für vertiefende Entwicklungsprozesse gibt.

1. In welchem Stellenumfang werden Schulinspektoren aktuell im Rahmen von Schulinspektionen eingesetzt?

Im ersten Quartal 2017 wurden an insgesamt 23 Schulen Schulinspektionen durchgeführt. Die Größe der Schule bedingt die Anzahl der Mitglieder eines Inspektionsteams, sodass für die Inspektion der 23 Schulen der Einsatz von 58 Inspektoren notwendig war: An einer Schule bestand das Inspektionsteam aus fünf Mitgliedern, an vier Schulen aus vier Mitgliedern, an einer Schule aus drei Mitgliedern und an 17 Schulen aus 2 Mitgliedern. An allgemein bildenden Schulen wurde die Durchführung von Schulinspektionen gemäß Erlass „Schulinspektionen in Niedersachsen, RdErl. d. MK v. 16.07.2014“ mit Ablauf des ersten Quartals 2017 beendet.

2. In welchem Stellenumfang werden Schulinspektoren aktuell im Rahmen von „Feedback-Prozessen“ eingesetzt?

Mit Ausnahme der Inspektoren, die zur Evaluation der berufsbildenden Schulen eingesetzt werden, sind alle Schulinspektoren mit der Weiterentwicklung des Evaluationsverfahrens befasst. Es wurden Projektgruppen gebildet, die die Phasen und die einzusetzenden Instrumente des weiterentwickelten Evaluationsverfahrens erarbeiten: Recherchegruppen (fachbezogene Unterrichtsbeobachtung), Entwicklungsgruppen zur „Unterrichtsbeobachtung“ (acht Projektgruppen: Unterrichtsbeobachtung allgemein; fachbezogene Unterrichtsbeobachtung: Deutsch, Mathematik und Englisch; fachübergreifende Unterrichtsbeobachtung: Medienbildung, Leistungsorientierung, Individualisierung, Sprachbildung), eine Projektgruppe zur Entwicklung der „Auftaktphase“ sowie fünf Projektgruppen zur Entwicklung der „Evaluationsphase“. Die entwickelten Instrumente und Phasen wurden entsprechend der Fertigstellung seit März 2017 zunächst in Pre-Tests erprobt. Seit Mai 2017 wurde mit der Pilotierungsphase begonnen: An ca. zehn Schulen wird ein zeitlich komprimiertes Verfahren durchgeführt, das im Dezember 2017 abgeschlossen und ausgewertet sein wird. An ca. zehn weiteren Schulen wird die Pilotierung des Gesamtverfahrens im laufenden Monat oder direkt nach den Sommerferien eingeleitet werden.

3. In welchem Stellenumfang werden Schulinspektoren aktuell zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eingesetzt?

Die in der Abteilung 2 des NLQ tätigen Inspektoren sind, wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, intensiv in die Weiterentwicklung des Evaluationsverfahrens eingebunden und werden daher z. Zt. Nicht für andere Aufgaben im schulischen Kontext eingesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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