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LT Dezember-Plenum TOP 20: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 18, Wie ist es um die Begabtenförderung an niedersächsischen Schulen bestellt?


Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut dem Kultusministerium besteht in Niedersachsen ein „nahezu flächendeckendes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen“. Dazu hätten sich Schulen regional und schullaufbahnbezogen zu Kooperationsverbünden zusammengeschlossen. „Dabei stellen Grundschulen und weiterführende Schulen durch gemeinsame Konzepte sicher, dass besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, individuell gefördert und umfassend integriert werden.“

Im Schuljahr 2017/2018 gibt es insgesamt 90 Kooperationsverbünde mit insgesamt 513 Schulen: 364 Grundschulen, 3 Förderschulen, 3 Grund- und Hauptschulen, 8 Realschulen, 1 Haupt- und Realschule, 10 Oberschulen, 5 Grund- und Oberschulen, 11 Integrierte Gesamtschulen, 9 Kooperative Gesamtschulen, 99 Gymnasien sowie 123 Kindertageseinrichtungen. Die beteiligten Schulen würden u. a. mit zusätzlichen Lehrerstunden vom Land unterstützt. (Quelle: Homepage Niedersächsisches Kultusministerium)

Vorbemerkung der Landesregierung

In den Kooperationsverbünden „Förderung besonderer Begabungen“ schließen sich allgemein bildende Schulen unterschiedlicher Schulformen zusammen, um Begabungen von Schülerinnen und Schülern möglichst früh zu erkennen und diese umfassend zu fördern. Im Sinne einer durchgängigen Begleitung der Bildungsbiographie wird auch die Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen sowie mit Universitäten angestrebt. In den Kooperationsverbünden arbeiten derzeit 123 Kindertageseinrichtungen mit. Die überwiegende Mehrzahl der niedersächsischen Universitäten hält Angebote zum Frühstudium vor. Eine weitere wesentliche Komponente des Gesamtkonzepts zur Begabungsförderung bilden außerschulische Angebote wie z. B. Schülerakademien.

1.Welche Konzepte, Ausbildungen und Fortbildungen sorgen in den Kooperationsverbünden dafür, dass besondere Begabungen frühzeitig erkannt und gefördert werden?

Schulen, die sich zu einem Kooperationsverbund zusammenschließen wollen, erarbeiten ein gemeinsames Konzept zur schulformübergreifenden Begabungsförderung. Das Konzept muss im Wesentlichen Aussagen zu folgenden Punkten beinhalten:

•Begabungsdiagnostik,

•Begabungsfördernder Unterricht mit Förderformen wie Enrichment, Pull Out-Programme; ggf. Kooperationen mit außerschulischen Partnern,

•Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Kooperationsverbunds.

Die Konzepte der Kooperationsverbünde sind jährlich fortzuschreiben. Dies ist Bestandteil der regelmäßigen Evaluation.

Die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern entsprechend ihre Potentiale ist grundlegender Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften. Darüber hinaus wird der Begabungsförderung auch im Lehramtsstudium an niedersächsischen Universitäten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In verschiedenen Kompetenzbereichen zu den Bildungswissenschaften ist u. a. die Beschreibung übergreifender und spezifischer psychologischer Lernvoraussetzungen bei Vorliegen besonderer Begabungen sowie die Entwicklung von Förderkonzepten vorgesehen.

Die Fortbildung von Lehrkräften im Bereich Begabungsförderung wird durch das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) als zentrale Veranstaltungen oder von den Regionalen Kompetenzzentren als regionale Veranstaltungen durchgeführt.

2.Mit wie vielen zusätzlichen Lehrerstunden werden die beteiligten Schulen im laufenden Schuljahr unterstützt (bitte nach Schulformen aufschlüsseln)?

Da die Auswertung der aktuellen Daten aus der Stichtagserhebung vom 17.08.2017 noch nicht abschließend erfolgt ist, ist die Fragestellung in der gewünschten Form für das Schuljahr 2017/2018 derzeit nicht zu beantworten.

Die für Begabtenförderung zusätzlich eingesetzten Lehrerstunden im Schuljahr 2016/2017 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

Schulgliederung

SGL-Schlüssel

Stunden für ZB 950

GS

01

1.108,00

HS

11

4,50

RS

12

26,00

GY Sek. I

13

1.017,80

IGS/FWS Sek. I

14

53,00

IGS/FWS Sek. II

24

1,00

KGS HS

16

8,00

KGS RS

17

7,00

KGS GY Sek. I

18

47,00

OBS

40

25,00

Gesamt Nds.

2.297,30

Schulform

Stunden für ZB 950

GS

1.108,00

HS

4,50

RS

26,00

GY Sek. I

1.017,80

Gesamtschule

116,00

OBS

25,00

Gesamt Nds.

2.297,30

3.Wie werden die Erkennungs- und Förderungsmaßnahmen dokumentiert und evaluiert?

Die Dokumentation erfolgt jährlich mittels einer Datenerhebung. Mit der Aufnahme in einen Kooperationsverbund geht die Verpflichtung zur Beantwortung der jährlichen Datenabfrage einher. Die Auswertung erfolgt in Dienstbesprechungen des Kultusministeriums mit den Beratungsteams der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Ergebnisse und Hinweise zur weiteren Arbeitsplanung werden anschließend durch die Beratungsteams an die teilnehmenden Schulen übermittelt

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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