Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT August-Plenum TOP 16: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 6


Schulformübergreifende Abordnungen von Lehrkräften zum Beginn des Schuljahrs 2017/2018

Abgeordneter Jörg Hillmer (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Kultusministerin Heiligenstadt hat am 2. August 2017 in einer Pressekonferenz Medienberichte bestätigt, wonach zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen derzeit landesweit zahlreiche Lehrkräfte von Gymnasien an Grundschulen abgeordnet würden. Dies sei „eine ganz normale personalwirtschaftliche Maßnahme“, wie die Ministerin sagte.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen sicherzustellen. Die Landesregierung hat bereits im August 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung einen tragfähigen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Nach derzeitigen Prognosen liegt die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in diesem Schuljahr voraussichtlich bei einem Prognosewert von rund 98 Prozent und damit über dem entsprechenden Wert des Schuljahres 2016/2017. Die in dieser Prognose angegebenen Werte sind von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert.

Bei den Prognosewerten ist zudem zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe wie Sprachförderung, Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung massiv gestiegen sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Weit mehr die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler nutzen mittlerweile Ganztagsangebote. Die Inklusionsquote ist auf 61,40 Prozent gestiegen. Daher werden lediglich rund 80 Prozent der Bedarfe für den Pflichtunterricht benötigt; die Zusatzbedarfe liegen bei rund 17 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt oder benachteiligt. Die Unterrichtsversorgung an Grundschulen ist ebenso wichtig, wie die aller anderen Schulformen. Diese Solidarität wurde schon mehrfach in der Vergangenheit z. B. in den Jahren 2009 bis 2011 erfolgreich praktiziert.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes, flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die NLSchB über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.

Aufgrund der besonderen, bundesweit gegebenen Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt, die geprägt ist von einem nicht ausreichenden Angebot an Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für den GHR-Bereich, ist für die Schulleitungen und die NLSchB die Besetzung von vorhandenen Einstellungsmöglichkeiten auch und insbesondere im Grundschulbereich eine große Herausforderung. Es ist aber andererseits erklärtes Ziel dieser Landesregierung, für die jüngsten Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für deren Eltern nicht nur die Erteilung des Pflichtunterrichts an dieser Schulform, sondern auch die Verlässlichkeit sicherzustellen.

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen basiert auf einer aktuellen Auswertung des Personalmanagementverfahrens (PMV) mit Stand 11.08.2017.

1.Wie viele schulformübergreifende Abordnungen von Lehrkräften sind zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2017/2018 an allgemeinbildenden Schulen geplant oder bereits umgesetzt (bitte Zahl der abgeordneten Lehrkräfte und Zahl der Lehrerstunden angeben)?

Landesweit gibt es (Stand 11.08.2017) rund 5.700 schulformübergreifende Abordnungsfälle in einem Umfang von ca. 69.600 Stunden. Davon betroffen sind jedoch weniger Personen/ Lehrkräfte, da einige Lehrkräfte z. T. mehrfach an verschiedene Schulformen und auch schulformintern abgeordnet sind.

Die exakte Anzahl der schulformübergreifend abgeordneten Lehrkräfte (Personen) lässt sich nur mit erheblichem Zeitaufwand ermitteln, der die Bearbeitungszeit einer mündlichen Anfrage überschreiten würde.

In Rahmen der aktuellen PMV-Auswertung wurden alle Fälle von schulformübergreifenden Abordnungen erfasst. Damit sind in der oben angeführten Anzahl auch alle veranlassten Abordnungen im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung, des Einsatzes von Förderschullehrkräften zur Sicherstellung der Inklusion etc. enthalten. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass nur in Ausnahmefällen eine Abordnung im Umfang der vollen Unterrichtsverpflichtung der betroffenen Lehrkraft erfolgt. Im Regelfall bleibt die Höhe der Abordnung unter der Hälfte der Regelstundezahl der betroffenen Lehrkraft, es sei denn eine Abordnung erfolgt schon mit dem Ziel der späteren Versetzung.

2.Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Abordnungen umfassen einen Zeitraum, der länger ist als ein Schulhalbjahr?

Es handelt sich um ca. 5.200 Abordnungsfälle. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Schulen im Rahmen der Eigenverantwortung Abordnungen bis zu einem halben Jahr eigenständig (ohne Beteiligung der NLSchB) durchführen können.

3.Wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Abordnungen betreffen die Schulen im Landkreis Uelzen?

Es handelt sich um 61 schulformübergreifende Abordnungsfälle an allgemein bildenden Schulen im Landkreis Uelzen, die aktuell in PMV gebucht sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln