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LT August-Plenum TOP 16: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 25


Inwiefern wird der Entschließungsantrag „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ durch neugefasste Schulbücher umgesetzt? (Teil 1)

Abgeordneter Volker Meyer (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Landtag hat am 15. Dezember 2014 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ (Drucksache 17/2585) beschlossen. In der Unterrichtung der Landesregierung in der Drucksache 17/3652 vom 8. Juni 2015 wird auf die Grundlagen für die Genehmigung, Einführung und Benutzung von Schulbüchern hingewiesen sowie ausgeführt, dass die „angemessene Berücksichtigung des Themas ‚sexuelle Vielfalt‘ implizierter Teil des Bildungsauftrages“ sei und daher „automatisch Bestandteil des Genehmigungsverfahrens“ von Schulbüchern werde.

1.Wer entscheidet nach welchen Kriterien über die „angemessene“ Berücksichtigung des Themas „sexuelle Vielfalt“ in Schulbüchern?

Schulbücher werden in Niedersachsen in der Regel nach einem vereinfachten Verfahren genehmigt. Hierbei reichen die Schulbuchverlage mit dem Genehmigungsantrag und einem Belegexemplar eine schriftliche Versicherung ein, dass der Buchtitel mit den Bestimmungen des Runderlasses d. MK v. 1.8.2014 (26.2 - 82221 - VORIS 22410) vereinbar ist. Die Bestimmungen besagen u. a., dass ein Schulbuch genehmigt wird, wenn es nicht gegen allgemeine Verfassungsgrundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt, mit dem Bildungsauftrag der Schule gemäß § 2 NSchG übereinstimmt und mit den Rahmenrichtlinien und Kerncurricula inhaltlich, didaktisch und methodisch vereinbar ist und den gesicherten Erkenntnissen der fachlichen und pädagogischen Forschung entspricht.

Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) überprüft die Zulassungsvoraussetzungen durch Stichproben oder wenn es Anhaltspunkte für erhebliche Bedenken gegen ein zur Genehmigung vorgelegtes Buch gibt.

In der Regel entscheiden also die Personen, die in den Verlagen für die Überprüfung der Bücher verantwortlich sind, über die angemessene Berücksichtigung des Themas „sexuelle Vielfalt“. Stichprobenartig kann das NLQ in Einzelfällen darüber entscheiden. Die Kriterien hängen dabei auch von dem betreffenden Unterrichtsfach oder der Altersstufe, für die das Buch gedacht ist ab.

Vor allem aber entscheiden an allgemein bildenden Schulen die Fachkonferenzen bzw. an den berufsbildenden Schulen die Bildungsgangs- oder Fachgruppen darüber, welches der genehmigten Bücher dort tatsächlich eingeführt wird.

2.Welche Schulbücher wurden seit dem Landtagsbeschluss nach diesem Verfahren unter Berücksichtigung des Themas „sexuelle Vielfalt“ genehmigt?

Schulbücher werden nicht unter Berücksichtigung eines speziellen Themas genehmigt, sondern unter der Voraussetzung, dass der Verlag versichert, dass das Buch mit den Bestimmungen des Runderlasses vereinbar ist. Dazu gehört die Übereinstimmung mit dem Bildungsauftrag der Schule, zu dem wiederum die angemessene Berücksichtigung des Themas „sexuelle Vielfalt“ gehört. Eine statistische Erhebung darüber, welche Schulbücher seit dem Landtagsbeschluss u. a. unter Berücksichtigung des Themas „sexuelle Vielfalt“ genehmigt wurden, wurde nicht erstellt.

3.In welcher Weise wird die Benutzung der gendergerechten Sprache in Schulbüchern berücksichtigt?

Es obliegt den Verlagen, auf gendergerechte Sprache zu achten und sie zu verwenden, da dies der Bildungsauftrag impliziert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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