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Kultusministerium kommentiert Forderungskatalog der Bildungsverbände


Das Niedersächsische Kultusministerium nimmt zum heute (Montag) präsentierten Forderungskatalog der Bildungsverbände GEW, VBE, VNL/VDR und SLVN über einen Ministeriumssprecher wie folgt Stellung:

„Neue Forderungen haben wir heute nicht vernommen. Aber: Das Signal der Dialogbereitschaft der Verbände ist richtig und wichtig. Nur gemeinsam lässt sich bei den drei zentralen Handlungsfeldern Besoldung, Entlastung im Arbeitsalltag und Arbeitszeit der Lehrkräfte zu Fortschritten kommen. Verbesserungen an allen Stellen des Systems zu erreichen, ist das klare Ziel der Landesregierung. Daher wird an jedem dieser drei Punkte im Ministerium bereits gearbeitet:

  1. Die bisherige Besoldungsstruktur steht auf dem Prüfstand. Zum 01.08.2018 ist bereits die Besoldung für die Leitungen kleiner Grundschulen erhöht worden. Hierfür stellt das Land jährlich 1,3 Millionen Euro bereit. Ferner hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Diskussion über eine bessere Bezahlung von Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften beschlossen, dass bis zum Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2019 eine juristische Prüfung abgeschlossen sein soll. Derzeit werden eine juristische Argumentation und ein Modell für einen entsprechenden Stufenplan erarbeitet.

  2. Um kurzfristig Entlastung im Arbeitsalltag zu schaffen, arbeitet das Kultusministerium derzeit intensiv daran, dem Minister sehr kurzfristig eine Streichliste vorzulegen mit Vorschlägen, welche Tätigkeiten den Schulen von den Schultern genommen werden können. Hierbei geht es insbesondere um unterrichtsferne Tätigkeiten und Dokumentationspflichten. Hierzu werden dann auch schnelle Entscheidungen vorgenommen. Zudem ist ein Katalog von Musterkonzepten in der Vorbereitung. Aus diesem Fundus an guten Beispielen aus der schulischen Praxis sollen sich die Schulen bedienen können und so bei der Entwicklung von Papieren und Konzepten entlastet werden. Von beiden Maßnahmen – Streichen von Aufgaben und bessere Unterstützung durch Musterkonzepte – versprechen wir uns deutliche Arbeitserleichterungen für Lehrkräfte und Schulleitungen.

  3. Mit Blick auf die Befunde des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse wird eine Überarbeitung der Arbeitszeitverordnung in Angriff genommen. Zudem wird die Umsetzung des Teilzeiterlasses evaluiert.

In diesem Zusammenhang nimmt das Kultusministerium überrascht zur Kenntnis, dass der Wunsch nach einer weiteren Arbeitszeituntersuchung besteht. Arbeitszeituntersuchungen sind komplexe und zeitaufwändige wissenschaftliche Studien. Eine weitere Arbeitszeituntersuchung für Lehrkräfte an Haupt-, Real- und Oberschulen, Förderschulen sowie den Berufsbildenden Bereich würde massive Verzögerungen für die Arbeit an der Arbeitszeitverordnung Schule bedeuten.

Der Überblick zu den drei zentralen Handlungsfeldern Besoldung, Entlastung im Arbeitsalltag und Arbeitszeit der Lehrkräfte zeigt: Es bewegt sich viel in Niedersachsen bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz Schule. Die gewerkschaftlichen Forderungen nach einer besseren Besoldung und weniger Arbeitszeit für alle nehmen wir dabei zur Kenntnis und prüfen diese Anliegen. Es ist aber klar, dass nicht alles für alle sofort umgesetzt werden kann. Gerade in Zeiten des allgemeinen Lehrkräftemangels und der Herausforderung, den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, muss planvoll und mit zeitlichem Weitblick vorgegangen werden. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn sich die Bildungsverbände und -gewerkschaften in Gesprächen über einen Pakt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und Schulleitungen sowie zur Stabilisierung der Unterrichtsversorgung konstruktiv einbringen werden. Wir streben an, noch in diesem Jahr zu einer ersten Gesprächsrunde zusammenzukommen.“

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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