Fehlerhafte Abschlussentscheidungen an Oberschule Vechta werden aufgeklärt, Zeugnisse korrigiert und und Betroffene unterstützt.
Kultusministerin Hamburg: „Transparenz, Aufklärung und konsequentes Handeln sind jetzt entscheidend. Ich entschuldige mich in aller Form bei den Leidtragenden dieser Fehler. So etwas darf nicht passieren.“
Das Land Niedersachsen arbeitet derzeit fehlerhafte Abschlussentscheidungen an der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta vollständig auf 107 Schülerinnen und Schüler hätten einen höheren Abschluss erhalten müssen, bei 32 weiteren muss die Entscheidung erneut in der Schule beraten werden. Betroffen sind Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge 2019/2020 bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026.
Aktuell korrigiert die Schule gemeinsam mit dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück die betroffenen Zeugnisse, wird die Schülerinnen und Schüler informieren und dabei unterstützen, wo mögliche Nachteile für ihre weiteren Bildungs- und Berufswege zu vermeiden oder zu beheben sind. Hierfür wird auch eine feste Anlaufstelle im RLSB Osnabrück geschaffen (siehe unten).
Nach aktuellem Kenntnisstand beruhen die festgestellten Fehler darauf, dass die Schule die Regelungen der Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO-Sek I) falsch angewendet hat und insofern von der Möglichkeit entsprechender Ausgleichsmaßnahmen keinen Gebrauch gemacht hat.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt: „Dass Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre hinweg nicht die Abschlüsse erhalten haben, die ihnen nach der geltenden Rechtslage zustanden, ist ein schwerwiegender Vorgang. Ich bedauere das ausdrücklich und möchte mich hierfür in aller Form entschuldigen. Für die Betroffenen geht es nicht um Verwaltungsabläufe oder einzelne Rechtsvorschriften – es geht um ihren Schulabschluss und um ihre Bildungs- und Berufswege. Deshalb handeln wir jetzt sehr konsequent: Wir schaffen Transparenz, korrigieren die Fehler und unterstützen die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig klären wir auf, wie es zu diesen Fehlern kommen konnte und warum sie über einen längeren Zeitraum nicht bemerkt wurden.“
Ausgangspunkt der Aufarbeitung war eine Anfrage im Juni 2026 beim zuständigen schulfachlichen Dezernenten des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück (RLSB Osnabrück). Im Zusammenhang mit der Beschwerde einer ehemaligen Schülerin ergaben sich Hinweise darauf, dass ihr Abschluss an der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta hätte besser sein müssen. Insofern wurde unmittelbar eine Überprüfung weiterer Abschlussentscheidungen eingeleitet, die nun ergab, dass an dieser Schule über mehrere Jahre hinweg in Teilen fehlerhafte Entscheidungen getroffen worden waren. Hierfür wurden sämtliche Abschlussentscheidungen seit Einführung der ersten abschlussrelevanten Jahrgänge an der Schule händisch und im Vier-Augen-Prinzip überprüft.
- Im Zeitraum vom Schuljahr 2019/2020 bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026 wurden an der Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta rund 107 Abschlussentscheidungen nicht entsprechend der geltenden Vorgaben getroffen und die Schülerinnen und Schüler hätten einen höherwertigen Abschluss erhalten müssen.
- Konkret handelt es sich um:
- 56 Fälle, in denen ein Erweiterter Sekundarabschluss I hätte vergeben werden müssen,
- 49 Fälle, in denen ein Realschulabschluss hätte vergeben werden müssen,
- einen Fall eines Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 10,
- einen Fall eines Hauptschulabschlusses nach Jahrgang 9.
Abschlusszeugnisse aus dem aktuellen Abschlussjahrgang 2026 werden unverzüglich behandelt, um mögliche Nachteile für den weiteren Bildungs- und Berufsweg zu vermeiden.
Alle betroffenen ehemaligen Schülerinnen und Schüler werden zeitnah durch das RLSB Osnabrück informiert. Sie erhalten:
- ein korrigiertes Abschlusszeugnis,
- ein persönliches Entschuldigungsschreiben,
- eine Erläuterung des Sachverhalts,
- verständliche Informationen zu ihren Rechten, möglichen Handlungsmöglichkeiten und zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Zusätzlich wurde beim RLSB Osnabrück eine Anlaufstelle eingerichtet, an die sich Betroffene mit ihren Fragen wenden können. Hamburg betont: „Uns ist bewusst, dass diese Situation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien belastend ist. Jetzt kommt es darauf an, schnell Klarheit zu schaffen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Unser Ziel ist es, mögliche Nachteile für die Betroffenen so weit wie möglich zu vermeiden und sie im weiteren Verfahren bestmöglich zu begleiten.“
Die Aufarbeitung beschränkt sich nicht auf die Geschwister-Scholl-Oberschule Vechta. Eine weitere Schule wurde ebenfalls überprüft, an der die Schulleiterin vorher tätig war. An dieser Schule konnte jedoch keine systematisch falsche Anwendung der AVO Sek I festgestellt werden, wenngleich auch hier 9 Zeugnisse wegen einer ähnlich falschen Anwendung aus den Jahren 2019-2020 korrigiert werden müssen. Die Prüfung von Jahrgängen danach ergab keinerlei Fehler. Kultusministerin Hamburg hat alle Regionalen Landesämter für Schule und Bildung beauftragt zu prüfen, ob Hinweise auf vergleichbare Fehlanwendungen der Abschlussregelungen an anderen Schulen vorliegen. „Niemand muss sich Sorgen machen, dass womöglich auch das eigene Zeugnis betroffen sein könnte oder die eigene Schule diese Fehler ebenfalls gemacht hat und das womöglich nicht gesehen wird. Jede Schule wird nach diesem Vorfall das eigene Handeln noch einmal überprüfen“, so Hamburg. Diese Überprüfung beginnt mit dem neuen Schuljahr. „Dieses Vorgehen ist eine reine Sorgfaltspflicht, die wir nach einem solchen Vorfall durchführen, um aufkommenden Unsicherheiten in der Schüler- und Elternschaft aktiv zu begegnen und vergleichbare Vorfälle sicher auszuschließen. Ein System muss sich immer selbst hinterfragen und aus Fehlern konsequent lernen und diese beheben.“ Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise darauf, dass vergleichbare Fehler systematisch an einer größeren Zahl von Schulen aufgetreten sind.
Die Aufarbeitung umfasst neben der Korrektur der betroffenen Abschlussentscheidungen auch die Frage, wie vergleichbare Fehler künftig besser verhindert werden können. Dabei geht es insbesondere um die Unterstützung der Schulen bei der Anwendung rechtlicher Vorgaben, die Verbesserung von Prüfverfahren sowie eine noch klarere Systematisierung der Regelungen zur Abschlussvergabe.
Hier der Kontakt (Mail) zur Anlaufstelle:
Kultusministerin Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.08.2026
zuletzt aktualisiert am:
11.08.2026
Ansprechpartner/in:
Britta Lüers
Nds. Kultusministerium
Pressesprecherin
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7148
