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Antwort des Niedersächsischen Kultusministers Tonne auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der AfD "Wie weiter mit der Beitragsfreiheit des Kindergartens?"

Anrede,

der gestern eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes beinhaltet für die Kommunen nicht nur die zugesagte Kompensation der Einnahmeausfälle aus der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit, sondern bringt diesen auch weitere finanzielle Entlastungen im Bereich der Kindertagesbetreuung mit sich. Dafür hat die Landesregierung ihre finanziellen Spielräume genutzt.

Der durch die Fraktionen von SPD und CDU eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes auf 55 Prozent für Kindergartenkinder vor, der bis zum Kindergartenjahr 2021/2022 auf 58 Prozent weiter ansteigen wird. Damit geht der Entwurf über den von der Landesregierung verpflichtend zu leistenden Ausgleich der Mindereinnahmen im Zuge der Einführung des beitragsfreien Kindergartens deutlich hinaus.

Wir sind uns im Rahmen der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden einig geworden, dass zu den weiteren kommunalen Anliegen – wie einer Vergütung der Ausbildung von Fachkräften für Kindertageseinrichtungen oder der Finanzierung von Vertretungskräften – in Kürze weitere Gespräche , der sog. Korb II, aufgenommen werden.

Zudem hat die Landesregierung ihre Bereitschaft signalisiert, im Rahmen dieser Gespräche auch über eine Härtefallregelung zu reden, insbesondere um Schlechterstellungen zur Umstellung am 01.08.2018 zu verhindern.

Es entspricht dem Wunsch der kommunalen Ebene, für den vollständig beitragsfreien Kindergarten pauschale Ausgleichszahlungen in Form einer Erhöhung des Finanzhilfesatzes vorzunehmen. Eine sog. „Spitzabrechnung“, also die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmeausfälle jeder einzelnen Kommune, wurde hingegen im Rahmen der Verhandlungen insbesondere von der kommunalen Seite nicht gewünscht.

Mit einem Systemwechsel von den bisher für die Beitragsfreiheit gezahlten Pauschalen pro Kind und Monat hin zu einer pauschalen prozentualen Erhöhung des Finanzhilfesatzes für Kindergartengruppen ist die Landesregierung den Wünschen der Kommunen entgegengekommen. Hier sind sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände auch einig.

Nach den Berechnungen der Landesregierung entsprechen die künftig wegfallenden Elternbeiträge einem Anteil von ca. 52 Prozent der Personalkosten. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf – wie bereits gesagt – mit 55 Prozent einen bereits deutlich höheren Erstattungssatz, der zudem bis auf 58 Prozent ansteigen wird.

Für die aktuelle Frage: Wie erstatten wir den Kommunen die künftig ausbleibenden Elternbeiträge? liegt nunmehr ein Vorschlag vor, der die Interessen aller Beteiligten angemessen abbildet.


Für die Umsetzung der Beitragsfreiheit wurden im Nachtragshaushalt 2018 108,644 Mio. Euro eingestellt. Ab dem Jahr 2019 werden die Ausgaben voraussichtlich wie folgt aufwachsen:

2019 311,681 Millionen Euro

2020 347,656 Millionen Euro

2021 397,279 Millionen Euro

2022 441,313 Millionen Euro

Wohlgemerkt: Dies sind allein die Mehrausgaben durch Einführung der Beitragsfreiheit der ersten beiden Kindergartenjahre. Bereits bisher wurden für die Beitragsfreiheit für das Jahr vor der Einschulung rd. 108 Millionen Euro veranschlagt, in der Mipla auswachsend auf mehr als 119 Millionen Euro. Bereits in dieser Legislaturperiode werden für die Beitragsfreiheit mehr als 560 Millionen Euro verausgabt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Ausgleichszahlungen für den beitragsfreien Kindergarten sind auf einer soliden Grundlage kalkuliert. Sie sind ihrem Gesamtvolumen nach fair und angemessen und fließen auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände in eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes für Kindergartengruppen. Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzesentwurfes wird dieser zunächst auf 55 Prozent angehoben und in den kommenden Jahren noch weiter gesteigert.

Eine etwaige Finanzierungslücke konnte von den kommunalen Spitzenverbänden bislang nicht konkret beziffert und nachvollziehbar belegt werden.

Trotzdem – und auch, weil uns eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen wichtig ist – werden wir auch über einen Härtefallfonds verhandeln.

Zu 2:

Hinsichtlich der Auflage eines möglichen Härtefallfonds ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Härtefallfonds wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein. Ziel ist und bleibt es, die Belastungen, die durch den Wegfall der Elternbeiträge entstehen, fair aufzufangen. Dazu könnte eine Härtefallregelung aus Bundesmitteln, die den Übergangszeitraum bis zum Erreichen von 58 Prozent allgemeiner Finanzhilfe abfedert, beitragen. Ein dauerhafter Härtefallfonds dürfte insbesondere mit Blick auf die Gleichbehandlung der kommunalen Partner nicht gerechtfertigt sein.

Die Beantwortung der Frage hängt aber unmittelbar damit zusammen, welche Regelung der Landtag zum Ausgleich der Einnahmeverluste der Träger von Tageseinrichtungen für die Gewährleistung der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder im Einzelnen verabschiedet. Insofern wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.

Zu 3:

Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2018

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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