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Rechtschreibung wichtiger Bestandteil des Deutschunterrichts

Busemann: „Ganzheitlicher didaktischer Ansatz“


"Selbstverständlich ist die Rechtschreibung nach wie vor ein wichtiger Bestandteil des Deutschunterrichts und geht in die Leistungsbewertung ein. Mit der neuen Regelung zur Notengebung im Fach Deutsch ist sie jetzt versetzungsrelevant. Damit wird die Rechtschreibleistung aufgewertet und hat einen angemessenen Stellenwert erhalten", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute die Vorgaben des Kultusministeriums für die Benotung im Fach Deutsch auf den Zeugnissen der Grundschulen erläutert.

"Rechtschreibkompetenz umfasst sehr viel mehr als das traditionelle Diktat den Schülerinnen und Schülern abverlangt. Sie umfasst die Fähigkeit, verständlich zu schreiben, Wörter nachschlagen zu können, mit Regelungen umzugehen oder auch Texte kontrollieren und korrigieren zu können", machte Busemann deutlich. Eine Aufteilung der Deutschnote in Teilnoten lasse sich auf Grund des ganzheitlichen didaktischen Ansatzes nicht mehr rechtfertigen. In Realschulen und Gymnasien habe es noch nie eine gesonderte Rechtschreibnote gegeben. "Auch im Fach Mathematik gab und gibt es keine besonderen Teilnoten zum Beispiel für Rechenoperationen oder die Geometrie, weil alle Teilbereiche sich in einander fügen", sagte Busemann.

Die Kultusministerkonferenz hatte bereits am 15.10.2004 die nationalen Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich als Grundlage der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht verabschiedet. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 sind sie in Kraft getreten. Die Länder sind gehalten, die Bildungsstandards durch entsprechende Lehrpläne zu konkretisieren.

"In Niedersachsen haben wir das mit den neuen Kerncurricula, die zum 1.8.2006 für alle Fächer der Grundschule, also auch für das Fach Deutsch, in Kraft getreten sind, unmittelbar umgesetzt", betonte Busemann. Das Fach Deutsch sei danach in vier Kompetenzbereiche gegliedert: Sprechen und Zuhören, Schreiben, Lesen – mit Texten und Medien umgehen, Sprache und Sprachgebrauch untersuchen. "Alle Kompetenzbereiche und deren Teilbereiche sind eng aufeinander bezogen und können nicht isoliert behandelt werden", stellte Busemann fest.

"Leserliches und richtiges Schreiben sind grundsätzlich Unterrichtsprinzipien, die in allen Fächern berücksichtigt werden sollen. Über die Gewichtung bei der Leistungsbewertung treffen die Fachkonferenzen der einzelnen Schule entsprechende Absprachen", so Busemann abschließend.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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