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111 neue Krippenplätze gefördert: Land unterstützt Kommunen mit 860.000 Euro - Willamowius: „Frühkindliche Bildung ganz oben auf der Prioritätenliste“

Angenehme Post für neun niedersächsische Kommunen: Mit rund 860.000 Euro fördert das Land Niedersachsen den Ausbau von insgesamt 111 Krippenplätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Entsprechende Anträge, die von den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT V)“ gestellt wurden, konnten bewilligt und die Förderbescheide auf den Weg gebracht werden.

64 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren entstehen in Kindertageseinrichtungen in Hessisch Oldendorf, dem Flecken Ottersberg, der Gemeinde Bissendorf und der Stadt Syke. Zudem werden 47 zusätzliche U-3-Plätze in Tagespflegestellen in Neustadt am Rübenberge, der Gemeinde Harsum, der Stadt Oldenburg, der Stadt Twistringen und dem Landkreis Nienburg gefördert.

„Eine gute Infrastruktur in der frühkindlichen Bildung ist ein zentraler Attraktivitätsfaktor für die einzelnen Kommunen und für das gesamte Land Niedersachsen. Daher freue ich mich sehr, dass sich die Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen so stark für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung vor Ort engagieren“, sagt dazu Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Insbesondere für junge Eltern sei ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren unerlässlich, um Familien- und Berufsleben im Alltag vereinbaren zu können. „Und die Kinder profitieren von früher Bildung und den sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen. Das sind viele gute Gründe, warum wir in Niedersachsen den frühkindlichen Bereich weiterhin ganz oben auf unserer Prioritätenliste haben.“ Mit „RAT V“ fördert das Land neu geschaffene Betreuungsplätze, die die Gesamtzahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erhöhen. Die Zuwendungshöhe beträgt 12.000 € für einen Platz in einer Tageseinrichtung und 4.000 € für einen Tagespflegeplatz.

Mit den nun beschiedenen Förderanträgen werden folgende Zuwendungen vorgenommen, s. Übersicht .

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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