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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler

Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Situation der Geflüchteten stellt das Land Niedersachsen 5 Mio. EURO für die Beschaffung von mobilen Endgeräten im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens bereit. Ziel ist es, dass die Schulträger geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler bei Bedarf mit schulgebundenen mobilen Endgeräten leihweise versorgen können, um ihre Integration in den Schulen zu erleichtern.

Die Förderrichtlinie wird am 6.9.2023 im Ministerialblatt veröffentlicht. Von diesem Datum an bis zum 24.11.2023 können Anträge durch die Schulträger eingereicht werden. Der Antragsvordruck und weitere Informationen werden auf der Bildungsportalseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (https://bildungsportal-niedersachsen.de) zur Verfügung gestellt.

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