Informationen zur Energiepreispauschale für Fachschülerinnen und Fachschüler
200 Euro Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler
Hierfür benötigen sie
- einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
- sowie ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identität.
Wer berechtigt ist: alle (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:
- Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder
- Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder
- vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen
Was passiert jetzt
→ in den Ausbildungsstätten?
Die über 4000 Ausbildungsstätten in Deutschland erhalten ein umfangreiches Informations- und Kommunikationspaket. Außerdem erstellen die Ausbildungsstät[1]ten derzeit Listen der Antragsberechtigten. Mit diesen Daten werden Zugangscodes erstellt, die an die Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen gesendet werden.
→ in den Bundesländern?
Auch diese erhalten ein umfangreiches Informations- und Kommunikationspaket. Aktuell werden noch die letzten rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den Start der Antragstellung geschaffen.
→ auf der Antragsplattform?
Die Antragsplattform ist technisch bereit und wartet auf den Start. Aktuell ist ihr eine Informationsseite vorgeschaltet. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen erhalten alle Informationen, um sich auf die Antragsstellung vorzubereiten.
Weiterführende Informationen
- Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
- Antragsberechtig sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits einen Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
- Weitere Informationen zu den Vorbereitungen und dem Antragsprozess unter einmalzahlung200.de/faq
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2023
zuletzt aktualisiert am:
29.06.2023