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Informationen zur Energiepreispauschale für Fachschülerinnen und Fachschüler

200 Euro Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler


Seit dem 15. März 2023 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter www.einmalzahlung200.de beantragen.

Hierfür benötigen sie

  • einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
  • sowie ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identität.

Wer berechtigt ist: alle (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und

eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder
  • Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder
  • vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen

Was passiert jetzt

→ in den Ausbildungsstätten?

Die über 4000 Ausbildungsstätten in Deutschland erhalten ein umfangreiches Informations- und Kommunikationspaket. Außerdem erstellen die Ausbildungsstät[1]ten derzeit Listen der Antragsberechtigten. Mit diesen Daten werden Zugangscodes erstellt, die an die Studierenden sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen gesendet werden.

in den Bundesländern?

Auch diese erhalten ein umfangreiches Informations- und Kommunikationspaket. Aktuell werden noch die letzten rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für den Start der Antragstellung geschaffen.

→ auf der Antragsplattform?

Die Antragsplattform ist technisch bereit und wartet auf den Start. Aktuell ist ihr eine Informationsseite vorgeschaltet. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen erhalten alle Informationen, um sich auf die Antragsstellung vorzubereiten.


Weiterführende Informationen

  • Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
  • Antragsberechtig sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits einen Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
  • Weitere Informationen zu den Vorbereitungen und dem Antragsprozess unter einmalzahlung200.de/faq

Text "hol dir deine 200 Euro. Jetzt beantragen unter einmalzahlung200.de" auf dunkelblauem Hintergrund   Bildrechte: BMBF?

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2023
zuletzt aktualisiert am:
29.06.2023

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