Anhörungsverfahren Verordnung zur Einführung und Änderung schulrechtlicher Verordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz, Artikel 1- 6 sowie Änderungserlasse zu den Ergänzenden Bestimmungen zur VO-GO, AVO-GOBAK, VO-AK und EB-Bbs
Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz durch § 58a NSchGE geschaffen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum Schuljahr 2026/2027 geplant. Entsprechend der in § 58a (3) NSchGE erteilten Verordnungsermächtigung wurde der Entwurf der Verordnung zur Einführung und Änderung schulrechtlicher Verordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz, Artikel 1- 6 mit der Zielsetzung erarbeitet, die Bestimmungen für die Gewährung von individuellen Unterstützungsmaßnahmen im Unterricht, Nachteilsausgleich sowie Notenschutz zu konkretisieren.
Die durch die Einführung der Verordnung über Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz nötigen Änderungen in bestehenden Bezugserlassen des Sekundarbereichs II erfolgten zeitglich zum Verordnungsentwurf, damit für die Anwenderinnen und Anwender im Sekundarbereich II keine Fragen offenbleiben.
Die Entwürfe der Verordnung zur Einführung und Änderung schulrechtlicher Verordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz, Artikel 1- 6 sowie die Änderungserlasse zu den Ergänzenden Bestimmungen zur VO-GO, AVO-GOBAK, VO-AK und EB-Bbs sind in die Anhörung gegangen.
Die Anhörungsfrist endet am 21.07.2026.