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Andreas Markurth
Auch wenn jeder EU-Mitgliedstaat seine nationale Bildungspolitik selbst festlegt, ist eine europäische Bildungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten die vom Prinzip der Freiwilligkeit und des regen Austausches geprägt ist, vor dem Hintergrund globaler Herausforderungen wichtig.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) benennt in den Artikeln 165 und 166 die Ziele für die Entwicklung einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung.
In den letzten Jahrzehnten wurden viele Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet, die die Bildungslandschaft bereits erheblich verändert haben. Zu den wichtigsten Vereinbarungen zählen der auf einen einheitlichen Hochschulraum zielende Bologna-Prozess aus dem Jahr 1999, der Kopenhagen-Prozess von 2002 (und im weiterem Brügge-Kommuniqué [2010] und Riga Conclusion [2015]) zur europaweiten Kooperation in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020). Das herausragende Programm zur Umsetzung der europäischen Bildungszusammenarbeit ist Erasmus+ (2014 - 2020).
Aktuell hat die Idee eines "Europäischen Bildungsraums" neue Initiativen ausgelöst mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in Europa sowie die nationalen Bildungssysteme zu stärken und die europäische Identität zu erhöhen.
Ab dem 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (kurz als Ratspräsidentschaft bezeichnet). Er ist eines der wichtigsten Organe der Europäischen Union (EU).
Programminhalte der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bildungsbereich werden u.a. die aktualisierte Skills-Agenda zur Zukunft der Berufsbildung, die Weiterentwicklung der Kopenhagen-Erklärung, Themen der digitalen Bildung und die Auswirkungen der CORVIT-19-Pandemie sein.
Bei dem informellen Bildungsministertreffen am 16. September 2020 in Osnabrück soll von den Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den europäischen Sozialpartnern die „Osnabrück Erklärung“ verabschiedet werden.