Als Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler aller Schulfomen wird beim Kultusministerium ein Landeselternrat (LER) gebildet. Die Mitglieder werden von Kreis- und Stadtelternräten aus ihrer Mitte gewählt. Der LER hat gegenüber dem Ministerium Mitwirkungs-, Anhörungs- und Be-ratungsrechte.
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