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Nichtschülerprüfungen

In Niedersachsen besteht die Möglichkeit, mithilfe einer so genannten Nichtschülerprüfung bzw. einem Nichtschülerabitur Schulabschlüsse nachzuholen. Es können Abschlüsse aller allgemein bildenden Schulen und, soweit die Prüfungsvoraussetzungen dies zulassen, auch die Abschlüsse der berufsbildenden Schulen erworben werden. Dies ist in § 27 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt.

Nichtschülerprüfungen im Sekundarbereich I

Auf der Grundlage der Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO - SEK I vom 11.2.2016) können Personen, die bisher noch keinen Abschluss im Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule erworben haben, eine Nichtschülerprüfung ablegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Es können folgende Abschlüsse erworben werden:

1. der Hauptschulabschluss,

2. der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss,

3. der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder

4. der Erweiterte Sekundarabschluss I.

Verschiedene Bildungseinrichtungen, z. B. Volkshochschulen, bereiten auf die Prüfungen vor. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen, die vielfach durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert werden, ist für die Prüflinge freiwillig.
Jede und jeder Interessierte kann sich auch in Eigenarbeit vorbereiten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfungen sind Aufgaben der Abschlussarbeiten des Jahres 2017 auf dieser Seite zum Download bereitgestellt. Zu Texten und Bildern, für die das Niedersächsische Kultusministerium keine Abdruckgenehmigung besitzt, sind Quellenangaben angegeben. Von Schulbuchverlagen werden darüber hinaus weitere Materialien zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen angeboten. Diese sind ausschließlich über den Buchhandel erhältlich.

Für das Ablegen einer der Prüfungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Fragen dazu und auch zum Ablauf der Prüfungen beantworten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB).

Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

Für die Abiturprüfung gilt die Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi). Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre "Wege zur Hochschulreife und Ablegung von Ergänzungsprüfungen". Bei Fragen können Sie Kontakt zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (s. nebenstehende Übersicht) aufnehmen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung

  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung
(PDF, 0,03 MB)

Rechtsgrundlagen Nichtschülerprüfungen im Sekundarbereich I

  Verordnung (NAVO-Sek I)
(PDF, 0,30 MB)

  Ergänzende Bestimmungen (EB NAVO-Sek I).
(PDF, 0,25 MB)

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