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Finanzhilfe für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft

Für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft wurden im Jahre 2003 die Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) über die Finanzhilfe in wesentlichen Punkten geändert. Seit dem Schuljahr 2003/2004 erhält eine berufsbildende Schule in freier Trägerschaft höchstens den Schülerbetrag, der auf der Basis einer Verordnung ermittelt wird.

Am 1. August 2007 trat eine weitere Änderung der Finanzhilfevorschriften des NSchG in Kraft. Auf der Basis dieser Änderungen ist auch eine neue FinHVO erlassen werden, die erstmals für das Schuljahr 2007/2008 wirksam geworden ist..

Mit den nebenstehenden "Berechnungsmustern" kann jede Schule die ihr voraussichtlich zustehende Finanzhilfe dadurch selbst errechnen, dass sie ihre individuellen Daten in die farbig unterlegten Feldern einsetzt.

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