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Leistungsbewertung und Zeugnisse/Zensuren

Leistungsbewertung und Zeugnisse/Zensuren

Leistungsbewertung

Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Grundschule an eine angemessene Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit herangeführt werden und ein Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit entwickeln. Neben der Leistungsbewertung und unterschiedlicher Formen von Leistungsmessung sind auch Ermutigung und Unterstützung, die Anerkennung von Leistungen sowie ein positives Lern- und Leistungsklima besonders wichtig.

Der Schwerpunkt der Leistungsbewertung liegt im 1. und 2. Schuljahrgang auf der unmittelbaren Beobachtung der Schülerinnen und Schüler. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Hinzu kommen je nach Entwicklungsstand kurze schriftliche Lernkontrollen. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die Zeugnisse sowie für die weitere individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers. Die Lehrkräfte erhalten durch die Lernkontrollen auch Hinweise über den Erfolg ihres Unterrichts und für die weitere Unterrichtsgestaltung. Im 3. und 4. Schuljahrgang richtet sich die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung an den Vorgaben der Kerncurricula aus. Fachkonferenzen treffen Absprachen über die Formen der schriftlichen Lernkontrollen und deren Bewertung. Die verbindliche Anzahl schriftlicher Arbeiten ist in den Kerncurricula zu den einzelnen Fächern geregelt.

Zeugnisse/Zensuren

Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten über Lernfortschritte, den Leistungsstand und über Lernstärken und Lernschwierigkeiten. Zeugnisse dienen darüber hinaus der Information über das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie sind neben der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung auch eine Grundlage für die Beratungsgespräche anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5.

Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen.

Erstmalig am Ende des ersten und dann im zweiten Schuljahrgang erhält die Schülerinnen und Schüler ein Berichtszeugnis. Darin werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben.

Die Gesamtkonferenz beschließt für den dritten und vierten Schuljahrgang, ob Notenzeugnisse oder Berichtszeugnisse erteilt werden.

Das Fach Englisch wird im dritten und vierten Schuljahrgang unterrichtet. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch im Notenzeugnis eine Bewertung durch eine Note bzw. im Berichtszeugnis eine Bewertung durch eine Aussage über die erreichten Kompetenzen.

Den "Zeugniserlass", der Erlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen" und den Erlass "Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen" können Sie hier einsehen.



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