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Schülerbetriebspraktikum


Das Schülerbetriebspraktikum umfasst als Blockpraktikum mindestens 10 Schultage, die in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen geeigneten Einrichtung abgeleistet werden. Das Schülerbetriebspraktikum wird gemäß dem schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung gestaltet und durchgeführt und bedarf einer intensiven Vor- und Nachbereitung. Während des Schülerbetriebspraktikums suchen die betreuenden Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler am Praktikumsplatz auf und halten zu den Betrieben Kontakt.

Die Schülerinnen und Schüler verfassen einen Bericht, in dem die Erfahrungen des Praktikums dargestellt und kriterienorientiert reflektiert werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bericht durch eine Präsentation zu ergänzen.

Die Entscheidung über die Eignung des Praktikumsplatzes obliegt der Schule. Sie stellt damit sicher, dass die im schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung formulierten Ziele erreicht und Kompetenzen erworben werden können. Den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schülern ist Rechnung zu tragen.

Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schule.

Die Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums über die wichtigsten Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Betrieben zu informieren. Für die Dauer der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.

Informations- und Anleitungsmaterial hierzu hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) in das Internet eingestellt (s. Downloadbereich)

Ein Ratgeber für Betriebe zum Thema Jugendarbeitsschutz während des Praktikums wurde von der Gewerbeaufsicht Niedersachsen verfasst (s. Downloadbereich).

Das Schülerbetriebspraktikum kann nach Entscheidung der Schule in allen Schulformen auch als Auslandspraktikum ausgestaltet werden, wenn eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkraft z. B. mithilfe von Medien sichergestellt wird. Die Organisation der Schülerbeförderung sowie eines umfassenden Versicherungsschutzes obliegt in diesen Fällen den Erziehungsberechtigten. Sie tragen die entstehenden Kosten.

Schülerbetriebspraktika können auch im Rahmen von Schüleraustauschfahrten oder im Rahmen von Schulpartnerschaften im europäischen Ausland durchgeführt werden. Die Betreuung erfolgt dann durch die Partnerschule im Ausland.

Auf die gemeinsamen Empfehlungen für das Schülerbetriebspraktikum der Partner der "Allianz für Aus- und Weiterbildung" vom März 2017 wird hingewiesen (s. Downloadbereich).

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