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Schulaufsicht

Die Schulaufsicht wird von den staatlichen Schulbehörden auf der Grundlage der §§ 119 – 123 des Niedersächsischen Schulgesetzes wahrgenommen. Die Schulbehörden üben die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Schulen aus. Die fachlichen Aufgaben der Schulaufsicht umfassen Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, Personalführung, Personalentwicklung, Personaleinsatz, Beratung und Unterstützung sowie die Sicherung der Zusammenarbeit mit Schulträgern und außerschulischen Einrichtungen.

Die unmittelbare Aufsicht über die Schulen aller Schulformen obliegt den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück.

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