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Waffenerlass

Ein Abdruck des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ vom 6.8.2014 ist laut Erlass jeweils bei Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

Um Erziehungsberechtigten nichtdeutscher Muttersprache das Verständnis zu erleichtern, stellt das Niedersächsische Kultusministerium Übersetzungen des Erlasses in die folgenden Fremdsprachen zur Verfügung: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi/Dari, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Bei diesen Übersetzungen handelt es sich um reine Verständnishilfen. Maßgeblich bleibt als einzige amtliche Fassung die deutschsprachige Fassung des Erlasses.

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