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Versetzung aus Niedersachsen in ein anderes Bundesland

Niedersächsische Lehrkräfte aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums stellen ihren Versetzungsantrag ausschließlich online. Den Link zu der Webanwendung für das Antragsverfahren finden Sie auch rechts auf dieser Seite. Ein handschriftlich ausgefüllter Antrag wird von den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB) nicht entgegengenommen.

Lehrkräfte von Landesbildungszentren stellen den Versetzungsantrag weiterhin auf dem bundeseinheitlichen Formblatt, das das zuständige RLSB auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Nach der elektronischen Übermittlung der Antragsdaten mit „LV-Online“ muss der ausgedruckte und unterschriebene Versetzungsantrag über die Schulleitung Ihrer Stammschule spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Versetzungstermin bei dem für Ihre Schule zuständigen RLSB vorgelegt werden.
Eine Antragstellung nach Ablauf dieser Frist ist in der Regel nicht möglich.

Die Angabe mehrerer Zielländer ist möglich; es kann jedoch nur ein Antrag eingereicht werden, der alle Zielwünsche enthalten muss. Der Antrag ist je gewünschtem Zielland in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Haben Sie an einem Tauschverfahren erfolglos teilgenommen, müssen Sie Ihren Versetzungsantrag in „LV-Online“ für den darauf folgenden Übernahmetermin des gewünschten Ziellandes aktualisieren und erneuern. Das Antragsportal wird etwa vier Monate vor Antragsfrist auf den entsprechenden Versetzungstermin umgestellt.
Online-Verfahren für Versetzungsanträge in Niedersachsen

Hier können niedersächsische Lehrkräfte online ihren Versetzungsantrag stellen:

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