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Einstellung von Lehrkräften für den Theorieunterricht an berufsbildenden Schulen

Allgemeines

Grundsätzlich werden Stellen für Theorielehrkräfte mit einer beruflichen Fachrichtung und ggf. mit einem allgemeinen Unterrichtsfach/Ausbildungsschwerpunkt (Zweites Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung) ausgeschrieben.
Einstellungsmöglichkeiten bestehen auch für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien.

Die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gliedert sich in

  • die berufspraktische Tätigkeit, die nachgewiesen wird durch eine einschlägige Berufsausbildung in den beruflichen Fachrichtungen Pflege und Sozialpädagogik oder gleichwertige, mindestens zweijährige berufspraktische Tätigkeiten oder in den übrigen beruflichen Fachrichtungen eine mindestens einjährige für die jeweilige Fachrichtung förderliche berufspraktische Tätigkeit,
  • das Studium mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule mit Abschlussprüfung (Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Masterabschluss) in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemein bildenden Unterrichtsfach oder mit einer Prüfung als Diplom-Handelslehrerin/Diplom-Handelslehrer und
  • den Vorbereitungsdienst von 18 Monaten und die Staatsprüfung (Pädagogische Prüfung).

Aktuelle Hinweise zu den Einstellungen

Ab dem Schuljahresbeginn 2011/2012 wird das landeseinheitliche Einstellungsverfahren für Theorie-Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen neu geregelt. Die Einstellungen der Lehrkräfte erfolgen durch die berufsbildenden Schulen. Es gibt keine festen Einstellungstermine. Die Einstellungen finden das gesamte Jahr über statt und werden im Einstellungs- und Informationsportal EIS-Online-BBS (https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de) bekanntgegeben. Über das neu geschaffene Benachrichtigungssystem ist es hier möglich, sich per E-Mail über ausgeschriebene Stellen informieren zu lassen. Das System gleicht Stellenanforderungen und Bewerberprofil ab und versendet auf Wunsch maßgeschneiderte Informationen zu Stellenausschreibungen. Insbesondere die Bewerberinnen und Bewerber, die bisher keine für sie passende Stelle gefunden haben, sollten sich daher möglichst frühzeitig registrieren, um diesen Service nutzen zu können. In diesem Portal können sich auch Referendarinnen und Referendare registrieren, die im laufenden Kalenderjahr ihren Vorbereitungsdienst beenden. Weitere Erklärungen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie über den Link Handreichungen für Bewerberinnen und Bewerber .

Die Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt.

Auch für am Lehrerberuf Interessierte ohne eine für eine Unterrichtstätigkeit an berufsbildenden Schulen vorgesehene Lehramtsausbildung gibt es die Möglichkeit, sich zu bewerben, wenn die Stellen entsprechend ausgeschrieben sind. Informationen dazu finden Sie über den Link Quereinstieg.

Das Land Niedersachsen sucht aktuell zur Beschulung von Flüchtlingskindern lehrende Personen (u. a. Theorielehrkräfte mit dem Lehramt für berufsbildende oder allgemein bildende Schulen, pensionierte Lehrkräfte oder Lehramtsstudentinnen und -studenten). Im Rahmen der Bewerbung um eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst können Bewerberinnen und Bewerber für Theoriestellen in EIS-Online-BBS erklären, ob sie für den Abschluss von Verträgen für die Beschulung von Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen. Die Einsatzbereitschaft kann auf bestimmte Landkreise bzw. kreisfreie Städte regional beschränkt werden. Unabhängig von einer Bewerbung um die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst können z. B. pensionierte Theorielehrkräfte nach Registrierung angeben, ob sie für die Beschulung von Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen

Die berufsbildenden Schulen können weitere befristete Beschäftigungsmöglichkeiten ausschreiben. Die Anschriften der Schulen finden Sie über den Link Anschriftenliste der berufsbildenden Schulen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesschulbehörde in der örtlich zuständigen Regionalabteilung oder an die jeweilige berufsbildende Schule. Die Adressen der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde finden Sie unter dem Link Niedersächsische Landesschulbehörde.

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