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Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt

Die angenommenen Leistungen des Kultusministeriums können Sie in der folgenden Datei einsehen:

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Kultusministerium im Jahr 2018

Für mehr Informationen zu den einzelnen Zuwendungen eines Ressorts oder einer Behörde mit eigener Liste, klicken Sie auf den Link.

Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.

Stand: -

Empfangende Behörde Wert
Summe 0,00 €

Eine Übersicht der bisherigen Sponsoringleistungen von 2016 - 2019 finden Sie in den nachfolgenden Listen:

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