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Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen

Antwort auf die mündliche Anfrage: Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.02.2014 - TOP 18 – Nr. 53

Die Abgeordneten Karl-Heinz Klare und Volker Meyer (CDU) hatten gefragt:

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen (BBS) in Niedersachsen“ von Abgeordneten der FDP-Fraktion antwortete die Lan-desregierung im Dezember 2013, dass „die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2013/2014 erst nach Abschluss der Statistikprüfung voraussichtlich im Februar 2014 angegeben werden kann.“

Gleichzeitig beginnt bei den BBSn jetzt im großen Umfang die Rückzahlungsphase des Ar-beitszeitkontos (AZK).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist die Unterrichtsversorgung an den BBSn im Schuljahr 2013/2014 (bitte aufteilen nach Praxis und Theorie sowie Teilzeit- und Vollzeitschule)?

2. Wie wirkt sich die Rückzahlungsphase des AZK in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 aus? Sprich: Wie viele Vollzeitlehrerein-heiten wurden zur Kompensation jeweils benötigt?

3. Werden die BBSn auch in den kommenden Schuljahren eine Entlastung über ihr Schul-budget zur Rückzahlung des AZK bekommen?


Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2013/2014 zum Stichtag 15.11.2013 berechnet sich nach den Vorschriften der Nr. 2 des 3. Abschnitts - Klassenbildung - des Runderlasses „Ergänzenden Bestimmungen für das be-rufsbildende Schulwesen (EB-BbS)".

Die Unterrichtsversorgung der Schule ergibt sich aus einer Verhältnisrechnung von Lehrkräf-testunden, hinsichtlich des Budgets bereinigt und saldiert um die Mehr-/Minderstunden. Grundsätzlich wird die rechnerische Unterrichtsversorgung nur auf die gesamte Schule be-zogen ermittelt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:
Gemäß der Jahresstatistik zum Stichtag 15.11.2013 liegt die landesweite durchschnittIich aggregierte Unterrichtsversorgung an den öffentlichen berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2013/2014 bei 88,6 %.

Die Unterrichtsversorgung im Theoriebereich liegt bei 87,4 %, die Unterrichtsversorgung im Bereich der Fachpraxis liegt bei 93,8 %. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 2:
Die regelmäßige Ausgleichsphase für das verpflichtende Arbeitszeitkonto hat für Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen in der Regel am 01.08.2013 begonnen.

Bis zum 31.01.2013 waren der Niedersächsischen Landesschulbehörde die Anträge für eine vom Regelfall abweichende Gestaltung des Ausgleichs durch die Lehrkräfte vorzulegen.
Neben der beantragten Auszahlung war in diesem Zusammenhang unter anderem auch das Verschieben des Beginns der Ausgleichsphase auf einen späteren, noch nicht terminierten Zeitpunkt möglich.

Im Schuljahr 2013/2014 wirkt sich die Ausgleichsphase an den öffentlichen berufsbildenden Schulen in einem Umfang von rund 390 Vollzeitlehrereinheiten aus.

Aufgrund der verschiedenen Ausgleichsmöglichkeiten und des Verschiebens der Aus-gleichsphase auf einen späteren, noch nicht terminierten Zeitpunkt können sich in Bezug auf die Ausgleichsphase zukünftig noch zum Teil deutliche Veränderungen ergeben. Derzeit wird für den Durchschnitt der Jahre 2014/2015 bis 2017/2018 von einem konstanten Umfang der Auswirkung der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos ausgegangen.

Zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Schuljahren eine Entlastung über das Schulbudget für die Rückzahlung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos für die öffentlichen berufsbildenden Schulen erfolgt.

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