Tonne zum Streikverbot für Beamte
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß zu bestätigen:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die hergebrachten und bewährten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Deutschland bestätigt und gestärkt. Es bestehen besondere Fürsorge- und Treuepflichten zwischen dem Dienstherrn und seinen Beamtinnen und Beamten: Der Dienstherr kann sich in besonders hohem Maße auf die Dienste seiner Beamtinnen und Beamten verlassen, im Gegenzug alimentiert der Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten. Ein grundsätzliches Streikrecht für Beamte hätten diese Prinzipien in Zweifel gezogen.
Für den im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Bereich der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ergibt sich ein besonderes Interesse des Staates an der Aufgabenerfüllung durch Beamtinnen und Beamte. Schulwesen und staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag nehmen im Grundgesetz (Art. 7 GG) und den Verfassungen der Länder einen hohen Stellenwert ein. Diese Bewertung begrüße ich ausdrücklich.“
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2018
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
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