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Statement des Nds. Kultusministeriums: Es wird keine Absenkung der Mindeststandards geben

Zur Presseinformation Nr. 22/2018 des Niedersächsischen Städtetages veröffentlicht das Niedersächsische Kultusministerium folgendes Statement:
„Wenn der Städtetag belastbares Zahlenmaterial für den konstruierten Kausalzusammenhang hat, dann bitten wir um Bereitstellung der Daten. Je konkreter, desto besser. Nur so lassen sich die tatsächlichen Ursachen für Versorgungsprobleme transparent nachvollziehen.

Hinzuweisen ist darauf, dass Bedarfsplanung kommunale Angelegenheit ist. Auf diese Zuständigkeit legen die Kommunen in der Regel zu Recht großen Wert.

Auf steigende Geburtenraten, die Möglichkeit zum Aufschieben der Einschulung sowie eine höhere Anzahl an Kindern mit Fluchterfahrung zu reagieren ist originärer Bestandteil der örtlichen Bedarfsplanung und kommunale Aufgabe. Der Zuzug von Flüchtlingsfamilien fand schwerpunktmäßig in den Jahren 2015 und 2016 statt – ausreichend Zeit, die örtliche Bedarfsplanung anzupassen. Das Land hat im Zuge der so genannten Flüchtlingskrise auch für den Bereich der Kindertageseinrichtungen seine Unterstützung deutlich erhöht.

Zur Forderung der Kommunen nach einer Flexibilisierung der Gruppenstärken ist zu sagen, dass dies ganz klar zu Qualitätseinbußen führten würde. Bei den in der 1. Durchführungsverordnung-KiTaG (1. DVO-KiTaG) geregelten Gruppenobergrenzen handelt es sich um Mindestanforderungen, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags und zum Schutz von Kindern in Einrichtungen geboten sind. Eine Erhöhung der maximalen Gruppengröße führt nicht nur zu höheren Anforderungen an die Fachkräfte, sondern sie verschlechtert den Fachkraft-Kind-Schlüssel, hat Auswirkungen auf den Raumbedarf und wirkt sich in allen Förderbereichen (Inklusion, Migration, Sprachbildung) nachteilig aus.

Vor diesem Hintergrund sollte es unser gemeinsames Interesse sein, die Beitragsfreiheit im Kindergarten und die Absicherung weiterer Qualitätsverbesserungen als ein starkes Signal für eine moderne frühkindliche Bildung in unserem Land zu verstehen.“

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.07.2018

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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