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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 46a der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 13.12.2018

– Dringliche Anfrage Bündnis 90/ Die Grünen – Drs. 18/2316 – zum Thema: „Wie und bis wann will die Landesregierung die Arbeitszeit der Lehrkräfte rechtssicher gestalten?“



Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

mit dem Abschlussbericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse haben wir im Prozess um die Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsplatz Schule einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir haben damit in Umsetzung der Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg die Grundlage für eine rechtssichere Bemessung und Bewertung der Arbeitszeit von Lehrkräften und Schulleitungen erhalten. Niedersachsen nimmt damit eine absolute Vorreiterrolle ein. Kein anderes Land hat bisher einen vergleichbaren Prozess initiiert und umfassend die Arbeitszeit der Lehrkräfte analysieren und interpretieren lassen.

Anrede,

nach einer ersten Befassung mit den Inhalten des Berichtes lässt sich festhalten, dass die sich eng an die Datenlage der Göttinger Studie zur Arbeitszeit der Lehrkräfte haltenden Empfehlungen des Gremiums, bspw. mit Blick auf die hohe Belastung der Teilzeitlehrkräfte und Schulleitungen, überzeugen. Auch der Vorschlag des Gremiums, den Schulen Stunden zur zielgerichteten Entlastung zur Verfügung zu stellen, erscheint angesichts der Datenlage als ein nachvollziehbares Mittel.

Die Ergebnisse zeigen auch eine große Streubreite bei der Arbeitszeit der Lehrkräfte. Daher erscheint eine gezielte zeitliche Entlastung für einzelne besonders belastete Lehrkräfte geeignet, Abhilfe bei besonders hohen Belastungen zu schaffen. Auch die Empfehlung zur Reduktion der durchschnittlichen Kursgröße in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe überzeugt.

Einige andere Schlussfolgerungen, wie die Deputatsabsenkung an der Grundschule, können anhand der vorliegenden Daten jedoch nicht nachvollzogen werden. Ausweislich der Zahlen überschreiten in Vollzeit beschäftigte Lehrkräfte an Grundschulen ihre Arbeitszeit im Durchschnitt um 9 Minuten. Nimmt man aus dieser Gruppe noch die Schulleitungen heraus, ergibt sich sogar eine Unterschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Minuten. Inwieweit dieses Ergebnis eine Absenkung des Deputates von einer Unterrichtsstunde rechtfertigen soll, erschließt sich nicht.

Das Argument, dass davon auch die besonders belasteten Teilzeitbeschäftigten profitieren, überzeugt ebenfalls nicht. Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bestimmen ihr Deputat selbst. Sie würden daher lediglich finanziell profitieren. Im Anbetracht des Lehrkräftemangels an Grundschulen und des nur geringen Nutzens für die stark belasteten Gruppen ist diese Maßnahme nicht vorrangig zu verfolgen.

Anrede,

stattdessen müssen jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Entlastung der nach der Erhebung besonders belasteten Gruppen (z. B. Teilzeitbeschäftigte, ältere Lehrkräfte) beitragen. Mit Blick auf die Befunde des Expertengremiums wird an einer Novelle der Arbeitszeitverordnung gearbeitet. Zudem wird die Umsetzung des sog. Teilzeiterlasses evaluiert. Dies sind jedoch Maßnahmen, die einen gewissen Zeitraum benötigen.

Um schnelle Entlastungen zu erzielen, sollen die Lehrkräfte und Schulleitungen in ihren außerunterrichtlichen Aufgaben entlastet werden. Etwa durch die Reduzierung von Dokumentationsvorgaben und ähnlichen Aufgaben. Derzeit wird intensiv an einer Streichliste gearbeitet, welche Tätigkeiten den Schulen von den Schultern genommen werden können. Hierbei geht es insbesondere um unterrichtsferne Tätigkeiten und Dokumentationspflichten. Zudem ist ein Katalog von Musterkonzepten und Beispielen guter schulischer Praxis in der Vorbereitung. Hiermit werden die Schulen, insbesondere die Schulleitungen, bei der Entwicklung von Papieren und Konzepten entlastet.

Von beiden Maßnahmen – Streichen von Aufgaben und bessere Unterstützung durch Musterkonzepte – versprechen wir uns erste deutliche Arbeitserleichterungen für Lehrkräfte und Schulleitungen, die so schnell wie möglich erfolgen sollen.

Auch dem von dem Gremium festgestellten weiteren Forschungsbedarf wird nachzugehen sein. Dabei sind nicht nur Schulformen, für die keine repräsentativen Daten vorliegen, in den Blick zu nehmen, sondern auch die Maßnahmen, die seit dem Erhebungszeitpunkt der Göttinger Studie (2015/2016) vom Kultusministerium zur Entlastung der Lehrkräfte und Schulleitungen ergriffen worden sind. Zu nennen sind hier vor allem neue Regelungen für Teilzeit-beschäftigte und die Verlagerung von Aufgaben der Schulleitungen auf die Niedersächsische Landesschulbehörde. Deren Auswirkungen sind bei den vorliegenden Ergebnissen noch nicht berücksichtigt. Ob wir dafür weitere Studien benötigen, werden wir zunächst mit den betroffenen Verbänden besprechen.

Anrede,

in Bezug auf die weiterführenden Anregungen des Expertengremiums überzeugt besonders der Vorschlag, die Bemessung und Regelung der Arbeitszeit der Lehrkräfte im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes sukzessive zu realisieren. Schon aufgrund der haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen, aber insbesondere die Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung können Veränderungen in der Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass viele Maßnahmen, die unmittelbar keine Regelungswirkung in Bezug auf die Arbeitszeit entfalten, dennoch mit Auswirkungen auf diese verbunden sind.

Im Kultusministerium tagt seit September eine Steuerungsgruppe, welche die drei Bausteine Besoldung, Arbeitszeit und Entlastungen zu einem tragfähigen Gesamtkonzept zusammenbindet. Diese Vorschläge sollen wiederum mit den Gewerkschaften und Verbänden diskutiert werden. Dieses Gesamtpaket werden wir konsequent abarbeiten und nicht auf die lange Bank schieben. Der nächste Schritt ist das gemeinsame Gespräch Anfang 2019, die daraus folgenden Schritte können logischerweise zum heutigen Tage noch nicht abgeschätzt werden (weder zeitlich noch inhaltlich).

Parallel wird an einer Überarbeitung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) gearbeitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen will die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte rechtssicher berechnet, gestaltet und die im NBG vorgegebene Arbeitszeit eingehalten wird?

Mit dem Bericht des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse hat die Landesregierung in Umsetzung der Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg die Grundlage für eine rechtssichere Bemessung und Bewertung der Arbeitszeit von Lehrkräften und Schulleitungen erhalten. Auf der Basis dessen können die in der Vorbemerkung dargestellten Maßnahmen ergriffen werden, um Lehrkräfte und Schulleitungen so zu entlasten, dass der von § 60 NBG vorgegebene Arbeitszeitrahmen eingehalten wird.

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, sollen die Lehrkräfte und Schulleitungen zeitnah in ihren außerunterrichtlichen Aufgaben entlastet werden. Andere Maßnahmen, wie die Überarbeitung der Nds. ArbZVO-Schule und die Durchführung der Evaluation des Teilzeiterlasses, werden etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

2. In welchem Zeitrahmen will die Landesregierung welche vom Expertengremium „Arbeitszeitanalyse“ vorgelegten Empfehlungen umsetzen?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

3. Welche weiteren Maßnahmen will die Landesregierung zur Umsetzung des Urteils des OVG Lüneburgs und zur Entlastung der Lehrkräfte wann ergreifen?

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2018

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