Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 34 b der Landtagssitzung am 01.03.2019 - Fragestunde: „Wie sieht es mit der Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung aus?“ B`90/Die Grünen, Drs. 18/2893



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

Sprachbildung und Sprachförderung sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der Arbeit in den Kindertagesstätten. Bereits 2011 haben das Land und Vertreter aller Träger von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen die Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung“ als Ergänzung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung unterzeichnet.

Diese Handlungsempfehlungen sind nach wie vor aktuell und bilden den pädagogischen Rahmen der Einrichtungskonzeptionen. Seit November 2018 stehen sie nunmehr in neuer Auflage in einer Gesamtausgabe des Orientierungsplans zur Verfügung.

Im September 2018 haben wir die Fachtagung „Im Dialog - Frühkindliche Sprachbildung in Niedersachsen“ mit über 450 Fachkräften aus dem Feld der Tageseinrichtungen für Kinder veranstaltet.

Das enorme Interesse an der Veranstaltung hat mich sehr beeindruckt. Ich konnte mich persönlich davon überzeugen, dass Sprachbildung und Sprachförderung als zentrale Aufgabe der frühkindlichen Bildung in der Praxis angekommen sind und sich die Fachkräfte dieser Aufgabe mit hohem Engagement widmen.

Sprachbildung und Sprachförderung sind in Niedersachsen gelebte und alltägliche Praxis und somit keine – wie gelegentlich behauptet wird – neue Aufgabe!

Selbstverständlich braucht die Ausgestaltung der Einrichtungskonzeptionen nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Zeit, die wir zur Verfügung stellen, indem wir sehr bewusst keine Fristen für die Fortschreibung der bereits bestehenden Einrichtungskonzeptionen gesetzt haben.

Im Rahmen der zahlreichen und umfassenden Förderprogramme der letzten zehn Jahre wurde viel erreicht. Mit der zum 01.08.2018 erfolgten gesetzlichen Verankerung des Sprachbildungsauftrages im KiTaG wurde die hervorragende Arbeit in den Kitas verstetigt und finanziell langfristig unterlegt. Nach Überwindung von ersten Unsicherheiten in der Praxis ist die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertagesstätten nun am richtigen Ort angesiedelt und wird zunehmend erfolgreich umgesetzt.

Mit der Änderung des KiTaG wurden den Kindertagesstätten nunmehr dauerhaft Mittel im Umfang von über 32 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dies birgt große Potenziale, um

- die Praxis alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung in ihrer Qualität weiter zu steigern,

- die differenzierte Sprachförderung von Kindern mit besonderen Bedarfen im Vorschulalter zu stärken,

- die Zusammenarbeit mit Eltern zu vertiefen und

- eine durchgängige Förderung im Übergang zum Primarbereich mit Grundschulen abzustimmen.

Die Träger vor Ort können selbst entscheiden, wie die zur Verfügung gestellten Mittel vor Ort verteilt werden und dafür einvernehmlich die Verteilungskriterien vereinbaren.

Förderfähig sind zusätzliche Personalressourcen als Differenzierungs- und auch als Leitungszeit in den einzelnen Einrichtungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Fachberatung.


Anrede,

mit der Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung rücken wir die Bildungsarbeit in den Kindertagesstätten stärker in den Fokus und fördern Kinder dort, wo sie sich tagtäglich aufhalten.

Der alltagsintegrierte Ansatz der Sprachförderung holt die Kinder dort ab, wo sie sind und schafft positive Sprachanlässe - in der Spielecke, beim Frühstücksgespräch, beim Basteln oder auf dem Weg zum Spielplatz. Die Fachkräfte suchen Anlässe, um mit den Kindern ins Gespräch zu kommen und fordern sie so aktiv zur sprachlichen Teilnahme auf.

Den bisherigen Programmen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung hat die Landesregierung nun Gesetzesrang gegeben und damit die Voraussetzungen für nachhaltige Strukturen und Qualitätsentwicklung geschaffen. Das ist viel mehr als zuvor.

Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Kitas diese Chance nutzen und weiterhin nutzen werden, um den gesetzlichen Auftrag in gute Praxis umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:

Frage 1:

(Wie viele örtliche Träger haben nach Kenntnis der Landesregierung mittlerweile ein Sprachförderkonzept erarbeitet und dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe vorgelegt und erhalten eine besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung?)

Bislang sind 36 vollständige Anträge auf die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung eingegangen. Es liegen insgesamt 38 regionale Sprachförderkonzepte vor, zwei davon noch ohne Antrag. Die Konzepte werden aktuell geprüft und dann über eine abschliessende Mittelvergabe entschieden.

33 örtliche Träger der Jugendhilfe beantragten und erhalten schon seit Beginn des aktuellen Kindergartenjahres Abschlagszahlungen. Die Antragstellung ist noch bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.2019) möglich und gewährt auch rückwirkend die Gelder.

Frage 2:

(Wann wird die Landesregierung eine Verordnung gemäß § 22 KiTaG zu den Anforderungen an das regionale Sprachförderkonzept, zur Beteiligung der übrigen Träger an der Erstellung des regionalen Sprachförderkonzepts und zur besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung vorlegen?)

Die Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO KiTaG) wurde am 17.01.2019 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Darin sind sowohl die Anforderungen an das regionale Sprachförderkonzept als auch die Beteiligungsmodalitäten der Einrichtungsträger geregelt. Die Inhalte dieser Regelung wurden den Trägern der örtlichen Jugendhilfe ab Juni 2018 mehrfach angekündigt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Genau so wurde es dann umgesetzt.

Frage 3:

(Wann ist mit einer Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zur Verbesserung der Qualität sowie einer Lösung der durch die letzte Novellierung entstandenen Schwierigkeiten zu rechnen?)

Die Novellierung des KiTaG zur weiteren Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung ist Teil des Koalitionsvertrages und wird innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt. Eine Arbeitsgruppe in meinem Hause hat die Arbeit daran bereits aufgenommen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2019

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln