Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 27a der Landtagssitzung am 15.11.2018


Kleine Anfrage für die Fragestunde: „Wann können die Kommunen mit den zugesagten Mitteln zur Kompensation für entfallene Elternbeiträge für Kindergartenplätze etwa aus dem Härtefallfonds rechnen?“, Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/2020


Es gilt das gesprochene Wort!


Vorbemerkung der Landesregierung

In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages haben SPD und CDU vereinbart, die vollständige Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder zum Kindergartenjahr 2018/2019 einzuführen, damit Teilhabe an Bildung für jedes einzelne Kind gewährleistet werden kann.

Den Kommunen als Träger der Kinderbetreuung steht für die wegfallenden Elternbeiträge eine faire Kompensation durch das Land zu. Die Landesregierung hat dabei dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Rechnung getragen, die Ausgleichszahlungen über eine Erhöhung der anteiligen Landesfinanzierung zu den Personalausgaben (Finanzhilfe) für Gruppen, in denen Kindergartenkinder betreut werden, zu leisten.

Um diese umzusetzen, wurde das KiTaG mit Wirkung zum 01.08.2018 geändert. Der allgemeine Finanzhilfesatz wurde von 20 Prozent auf 55 Prozent erhöht für Kräfte in Gruppen, in denen Kindergartenkinder aufgenommen wurden. Zum 01.08.2019, zum 01.08.2020 und zum 01.08.2021 wird dieser Finanzhilfesatz um jeweils einen Prozentpunkt angehoben und erreicht mit dem Kindergartenjahr 2021/2022 eine Höhe von dauerhaft 58 Prozent.

Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Elternbeiträge war den Verhandlungspartnern klar, dass mit der seitens der kommunalen Spitzenverbände gewünschten Ausgleichszahlung über eine Erhöhung der allgemeinen Finanzhilfe – unabhängig von ihren bisherigen Einnahmen – Träger mit hohen Einnahmen aus Elternbeiträgen unterkompensiert und Träger mit geringen Einnahmen aus Elternbeiträgen überkompensiert werden könnten.

Daher sind weitere Maßnahmen im sogenannten Korb II vereinbart worden. Hierfür ist die Verabschiedung des Gute-KiTa-Gesetzes auf Bundesebene wichtig.

Für Kommunen, denen nach Einführung der Beitragsfreiheit durch die Veränderung Mindereinnahmen entstehen, haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände einen Härtefallfonds verabredet. Dieser soll für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 eingerichtet, mit einer auf insgesamt 48 Mio. Euro gedeckelten Gesamtsumme ausgestattet werden und damit Härten abfedern. Den Verhandlungspartnern war bewusst, dass es sich hierbei um ein nachgelagertes Instrument handelt und Ausgleiche nach dem KiTa-Jahr 2018/2019 gezahlt werden.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände einigten sich zudem darauf, dass neben Maßnahmen im Bereich Qualität nicht nur der Härtefallfonds, sondern auch die ersetzende Kindertagespflege in der Altersgruppe Ü3 in die Beitragsfreiheit einzubeziehen sei. Hierfür stehen insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung. Sollte das Land bundesrechtlich daran gehindert sein, die Förderung bereits zum 01.08.2018 aufzunehmen, würden die Landkreise vorübergehend in Vorleistung treten.

Weiter sollen Zahlungen auf Grundlage der Jahreswochenstundenpauschale um insgesamt 115 Mio. Euro aufgestockt werden. Dies entspricht einer Erhöhung der bestehenden Dynamisierung von 1,5 Prozent auf 2,5 Prozent für Krippen-, Kindergarten- sowie altersübergreifende Gruppen und Horte.

Sollten Bundesmittel dauerhaft zur Verfügung stehen, hat das Land eine Überführung dieser Erhöhung in eine gesetzliche Regelung zugesagt.

Vereinbart wurde zudem, dass die Fördermittel für die genannten Maßnahmen gegenseitig deckungsfähig sind und im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Verteilung der Bundesmittel einer Revision unterzogen werden.

Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Billigkeitsrichtlinie. Diese wird der Umsetzung der drei genannten Maßnahmen dienen sowie der Klärung der notwendigen Formalitäten und nach Abschluss der Gesetzesberatungen auf Bundesebene sowie nach Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens in Kraft treten.

1. Wie soll der Härtefallfonds ausgestaltet werden hinsichtlich der Antragsberechtigung, des frühesten Zeitpunktes für einen Maßnahmenbeginn, einer möglichen Deckelung und einer Zuteilung der Mittel für den Fall, dass die Summe der beantragten Mittel die Höhe des Härtefallfonds übersteigt?

Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.

2. In welcher Weise will das Land Defizite kompensieren, die den Kommunen bereits vor dem Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes durch die Abschaffung der Elternbeiträge entstehen, wenn eine rückwirkende Kompensation durch Bundesmittel nicht möglich ist?

  1. Bereits im März 2018 haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände darüber verständigt, dass die zur Wahrung der Konnexität nötigen Leistungen an die Kommunen durch das Land übernommen werden.

  2. Sowohl das formale Gesetzgebungsverfahren zum Gute-KiTa-Gesetz als auch die Verhandlungen mit dem Bund dauern noch an.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

3. Welche Maßnahmen plant das Land, um entstandene Unwuchten und Probleme bei der Umsetzung der Novelle des Kindertagesstättengesetzes zu beheben?

Etwaige Unwuchten werden durch pragmatische Lösungen ausgeglichen.

Ferner:

  1. Gegenwärtig wird die 2. Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz (2. DVO-KiTaG) überarbeitet. Es ist vorgesehen, dass diese Änderungen noch im laufenden Jahr in Kraft gesetzt werden.

  2. In einem weiteren Schritt wird das – in die Jahre gekommene – KiTaG grundsätzlich neu gefasst und den heutigen Bedürfnissen auch in technischer Hinsicht angepasst.

  3. Selbstverständlich werden und wurden alle Maßnahmen, die keine Änderungen der genannten Rechtsnormen erfordern, sofort ergriffen. Das Kultusministerium und auch die Landesschulbehörde haben gute Arbeit geleistet, um eine reibungslose Auszahlung der erhöhten Finanzhilfe an die kommunale Ebene sicherzustellen. Sofern sich „Unwuchten“ gezeigt haben, wurde schnellstmöglich nachgesteuert. So wird auch weiterhin verfahren.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln