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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 34 der Landtagssitzung am 07.04.2017


TOP 34

Lehrermangel in Niedersachsen: Daten zur Unterrichtsversorgung jetzt vorlegen!

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/ 2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Bekannter Weise verzögerte sich aufgrund zusätzlich aufgetretener, notwendiger Prüf- und Programmierungsaufwendungen der Abschluss der Datenüberprüfung. Die Daten konnten dem Landtag fristgerecht im Rahmen der gewährten Verlängerung am 28.02.2017 in der gewohnten Form und mit der gewünschten Datenqualität als Beantwortung einer schriftlichen Anfrage übergeben werden.

Anrede,

die Werte zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/ 2017 konnten unter Berücksichtigung der nicht ohne weiteres einfachen Rahmenbedingungen - die u. a. beispielsweise die Bereitstellung von Lehrkräftestunden für die dringend notwendigen Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlingskinder mit sich bringt - stabil gehalten werden. Landesweit wird ein durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen erreicht. Damit wurde der im vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion genannte mögliche Versorgungswert von unter 98 Prozent deutlich übertroffen.

Anrede,

Die ganz klare Aussage lautet: Der Pflichtunterricht an den niedersächsischen Schulen ist gesichert. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung weiterhin absolut höchste Priorität.

Um dieses Ziel zu erreichen werden wir auch in Zukunft so viele Lehrkräfte wie möglich einstellen.

Im vergangenen und im laufenden Schuljahr haben wir rund 7.800 neue Lehrkräfte ausgewählt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte eingestellt.

Mehr Lehrkräfte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind am Arbeitsmarkt auch schlicht nicht zu gewinnen.

Anrede,

allein zum 2. Schulhalbjahr, für welches das Einstellungsverfahren am 28.02.2017 abgeschlossen wurde, konnten 1.316 neue Lehrkräfte ausgewählt werden, davon 134 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Von den Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Lehramt für Gymnasien aus Niedersachsen konnte der größte Anteil für eine Einstellung ausgewählt werden. Ein großer Teil der davon verbleibenden, gerade ausgebildeten Lehrkräfte - rd. 170 Personen mit Prüfung ab November 2016 - nutzt die Möglichkeit, an einer niedersächsischen Schule als Vertretungslehrkraft zu arbeiten und konnte damit für eine Tätigkeit in unserem Land gesichert werden.

Anrede,

im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung hat diese Landesregierung bis ins Jahr 2020 hinein zur Erzielung eines auskömmlichen Planungswertes für die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen vorgesorgt.

Für die Sondersituation im Schuljahr 2020/ 2021, wenn an den Gymnasien die Umstellung von G 8 auf G 9 abschließend umgesetzt wird, hat die Landesregierung die erforderlichen Stellenmehrbedarfe für den dann doppelten 13. Schuljahrgang eingeplant. Unter anderem für diese Sondersituation haben wir 710 zusätzliche Planstellen in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

Auch in Zukunft werden wir weiter große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte für die Schulen in unserem Land zu gewinnen. Aber nicht nur in Niedersachsen besteht zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften. Bundesweit stehen wir derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen auswirken.

Anrede,

genau aus diesem Grund habe ich im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vorgestellt und bereits gute Erfolge erzielt. Ich möchte hier - insbesondere in Bezug auf Ihre Forderung nach Vorlage eines Konzepts zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bis 2025 - auf Punkt 13 unseres 17-Punkte-Aktionsplan aufmerksam machen:

Gymnasien und Gesamtschulen können auch zusätzliche Einstellungsermächtigungen bedarfsunabhängig zugewiesen werden. Voraussetzung: Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgen Abordnungen oder Versetzungen von Gymnasien und Gesamtschulen an Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen. Die abgebende Schule (Gymnasium bzw. Gesamtschule), gewinnt damit eine Einstellungsermächtigung, so dass keine Verschlechterung bei der Unterrichtsversorgung entsteht. Bei der aufnehmenden Schule (Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen) steigt die Unterrichtsversorgung.

Schon jetzt reagieren wir damit also auch vorrausschauend auf den künftigen Bedarf, der durch den zusätzlichen Schuljahrgang im Schuljahr 2020/ 2021 an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen im Rahmen der Wiedereinführung von G9 entstehen wird.

Anrede,

um die Attraktivität von Stellen im ländlichen Raum oder auch anderer teilweise schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen und damit landesweit eine ausgewogene bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen Schulen zu erreichen, hat die Landesregierung - anknüpfend an die Runderlasse des MK vom 18.02.2009 und vom 04.12.2009 - zur Zusage der Umzugskostenvergütung bei Neueinstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst nun einen weiteren Runderlass geschaffen, der den Begriff des „besonderen dienstlichen Interesses“ näher konkretisiert.

Es ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere dann erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt damit. Diese Regelung bildet einen weiteren Baustein als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung.

Anrede,

dies sind nur einige Punkte aus unserem Aktionsplan. Alle weiteren Einzelheiten können Sie der Beantwortung der 6 mündlichen Anfragen entnehmen, die Ihnen heute früh zugegangen sind.

Vielen Dank!

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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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