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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 22 der Landtagssitzung am 06.04.2017


TOP 22

Die niedersächsische Oberschule – Erfolgsmodell mit Zukunft


Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

die Oberschule hat sich als Schulform mit mehreren Bildungsgängen, in Niedersachsen fest etabliert. Durch sie werden die Stärken der einzelnen Schulformen die zum Sek. I Abschluss führen zusammengeführt und erhalten - ich denke dabei an die Berufsorientierung - und neue Stärken durch die Organisationsmöglichkeiten der Oberschule entwickelt - hier denke ich insbesondere an die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens im jahrgangsbezogenen Unterricht.

Anrede,

seit Einrichtung der Schulform Oberschule sind nun 6 Jahre vergangen. Nun sind wir kurz vor Ende des ersten Durchgangs, der im Jahr 2011 als 5. Schuljahrgang an einer der damals startenden 132 Oberschulen eingeschult wurde. In wenigen Monaten werden erstmals Schülerinnen und Schüler nach sechs Schulbesuchsjahren die Oberschule zum Schuljahresende im 10. Schuljahrgang verlassen.

Anrede,

mit Ende dieses Schuljahres laufen die Grundsatzerlasse der Schulformen Hauptschule, Realschule und Oberschule aus. Die Anhörung der überarbeiteten Erlasse hat stattgefunden, die Rückmeldungen werden derzeit geprüft und eingearbeitet. Soviel kann ich jedoch schon jetzt sagen: Wir nehmen alle Beiträge ernst. Es gibt Hinweise, Anregungen und Wünsche, die von Seiten der Eltern, der Schulen, aber auch der Landesschulbehörde an uns im Laufe der letzten Jahre herangetragen worden sind.

So sollen beispielsweise die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen in vielen Bereichen erweitert werden. Ich verweise hier

- auf den Profilunterricht im jahrgangsbezogenen Unterricht, an dem im Schuljahrgang 9 auch Schülerinnen und Schüler mit berufspraktischen Schwerpunkt teilnehmen können;

- auf die Möglichkeit, die klasseninterne Differenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den Fächern Chemie und Physik auszuweiten;

- auf die Möglichkeit des Ersatzes einer schriftlichen Lernkontrolle in den Fremdsprachen durch eine Sprechprüfung.

Und Bewährtes wie z. B. die zweite Fremdsprache Französisch ist unverändert geblieben. Im Übrigen stand diese, anders als der Entschließungsantrag suggeriert, auch nie zur Disposition.

Grundlage für die Überarbeitungen der Grundsatzerlasse sind immer die Vorgaben des

Schulgesetzes, denn auch hier werden Aussagen über die Organisationsform getroffen.

Der § 10a des NSchG, in dem die Organisationsformen der Oberschule geregelt sind, ist


im Rahmen der Schulgesetznovelle nicht verändert worden. Den Oberschulen ist damit ihre Gestaltungsmöglichkeit erhalten geblieben. Die von Ihnen geforderte Einengung durch die Verpflichtung zum schulzweigbezogenem Unterricht ab dem Schuljahrgang 9 ist weiterhin nicht vorgesehen. Denn wir wollen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, nicht verhindern!

Anrede,

im Schulgesetz ist im Übrigen auch geregelt, wer über die Einrichtung eines gymnasialen Angebots an Oberschulen zu entscheiden hat. Es ist genauso wenig beabsichtigt, hier Änderungen herbeizuführen, wie bei der Frage der Umsetzung der Inklusion in Schulen.

Anrede,

wir wollen nicht nur die Schulen stärken, indem wir ihnen erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, um vor Ort eine Entscheidung über die passgenaue Umsetzung der Vorgaben treffen zu können. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler stärken! Dazu wird auch die Entscheidung gehören, ob die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahrgangs 6 in den nächsthöheren Jahrgang aufrücken oder ob sie in diesen versetzt werden sollen. Dies ist eine zutiefst pädagogische Entscheidung; und es freut mich ganz besonders, dass der Landeselternrat dieser Regelung genauso zugestimmt hat wie dem Verzicht der Versetzung am Ende des Schuljahrgangs 5.

Anders als von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, dargestellt, verzichten wir nicht auf Leistung, sondern auf Bestrafung. Wir wollen den Schülerinnen und Schülern ein Ankommen in der neuen Schulform, die so unterschiedliche Bildungsgänge unter einem

Dach vereint, ermöglichen und sie nicht nach einem Jahr zurück „auf Start setzen“. Beim Wechsel in die neue Schulform müssen Schülerinnen und Schüler Vertrauen aufbauen zur neuen Klassengemeinschaft, zu den neuen Unterrichtsfächern und zu den Lehrkräften. Sie müssen Vertrauen entwickeln zur veränderten Art des Unterrichts, aber auch zu ihrem eigenen Leistungsvermögen.

Die Oberschule hat ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten, um ein Ankommen ohne

„Sitzenbleiben“ zu gestalten. Diese Gestaltungsmöglichkeiten in Form von Differenzierung

und Förderunterricht hat bereits die Vorgängerregierung geschaffen. Ich rede damit nicht

einer von Ihnen unterstellten „Kuschelpädagogik“ das Wort, sondern spreche mich für die Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Werkzeugs aus.

Damit und mit den von mir skizzierten Gestaltungsmöglichkeiten wird die Oberschule die von Ihnen gewünschte und beantragte erfolgreiche Zukunft haben!

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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