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Niedersachsen startet neues Sprach- und Integrationsprojekt für junge Flüchtlinge in berufsbildenden Schulen – Heiligenstadt: „Ein niederschwelliges Angebot mit hohem Praxis- und Alltagsbezug“

Mit einem neuen Sprach- und Integrationsprojekt an berufsbildenden Schulen („SPRINT“) baut die Niedersächsische Landesregierung die Fördermöglichkeiten jugendlicher Flüchtlinge deutlich aus. Das SPRINT-Projekt wendet sich sowohl an schulpflichtige als auch an nicht schulpflichtige Flüchtlinge zwischen 16 und 21 Jahren. Es hat zum Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst schnell und intensiv mit der deutschen Sprache, dem Kultur- und Berufsleben vertraut zu machen, wie Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt heute (Montag) im Rahmen eines Besuches der BBS 7 in Hannover erklärte. „Wir brauchen niedrigschwellige Sprach- und Bildungsangebote mit einem hohen Bezug zur Alltagspraxis für die Jugendlichen mit Flüchtlingsgeschichte, damit sie hier schnell Fuß fassen können. Mit dem SPRINT-Modellprojekt schaffen wir das, mit SPRINT bauen wir eine Brücke zwischen auslaufender Schulpflicht und dem Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt. Damit eröffnen wir jugendlichen Flüchtlingen Teilhabechancen und fördern eine erfolgreiche Integration“, so Heiligenstadt.


Das Kultusministerium stellt dafür zusätzliche Mittel im Umfang von etwa 100 Lehrerstellen (ca. 5,6 Millionen Euro) zur Verfügung. Damit können Schulleitungen der fast 140 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen eigenverantwortlich Personal zur sprachlichen Förderung und Integration jugendlicher Flüchtlinge im Rahmen von SPRINT einstellen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um Lehrkräfte handeln, auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger etwa aus Industrie und Handwerk oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen können für SPRINT gewonnen werden. Die Dauer eines Durchganges beträgt maximal ein Jahr und umfasst mindestens 25 Wochenstunden. Im Anschluss können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von SPRINT in ein Regelangebot der berufsbildenden Schulen, wie zum Beispiel die Berufseinstiegsklasse (BEK) oder das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) wechseln.


Die Inhalte von SPRINT gliedern sich in drei Module:


  • Modul I Spracherwerb

  • Modul II Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt

  • Modul III Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben


„Die Vermittlung der deutschen Sprache steht im Zentrum, somit bildet Modul I den Schwerpunkt des Projekts. Die Module II und III sollen sprachoffensiv gestaltet werden, damit die erworbenen Sprachkenntnisse anwendungsbezogen trainiert und gefestigt werden können. Das Besondere an SPRINT ist der hohe Bezug zur Alltagspraxis. Junge Flüchtlinge lernen hier z.B. auch: wie lese ich einen Fahrplan oder wie fülle ich ein Formular aus? Ich freue mich, dass es uns mit SPRINT gelingt, ein Unterstützungsangebot zu machen, das nicht nur schulische und berufliche Aspekte berücksichtigt, sondern die jungen Flüchtlinge dabei unterstützt, sich schnell in ihrem neuen niedersächsischen Alltag zurechtzufinden.“


Die Durchführung der Module kann in schuleigenen aber auch in außerschulischen Einrichtungen erfolgen. Im Rahmen von Modul III sollten betriebliche Praktika eingebunden werden. Die berufsbildenden Schulen könnten formlos Projektanträge stellen und machten hiervon bereits regen Gebrauch, so Heiligenstadt. Seit Anfang Oktober seien bereits 20 Anträge eingegangen, die ersten SPRINT-Klassen sind gerade in Vorbereitung.


Mit dem SPRINT-Projekt wird der bestehende Instrumentenkasten zur sprachlichen Förderung und beruflichen Qualifizierung an den berufsbildenden Schulen erweitert und verstärkt. Geflüchteten Jugendlichen stehen in Niedersachsen damit viele Wege in der beruflichen Bildung offen:


Schulpflichtige Jugendliche, die nicht ausbildungsreif sind, besuchen das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), hierzu zählt auch das Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse (BVJ-A). Gegenwärtig gibt es in Niedersachsen etwa 100 dieser Sprachförderklassen mit rund 1300 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen.


Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, können eine berufsvorbereitende Maßnahme der Arbeitsverwaltung oder eine Maßnahme der Kommune, zum Beispiel einer Jugendwerkstatt besuchen. Junge Flüchtlinge bzw. Asylbewerber, die in ihrem Heimatland die Schule besucht haben, aber keinen Schulabschluss nachweisen können, haben die Möglichkeit, direkt eine duale Ausbildung zu beginnen oder eine Berufseinstiegsklasse (BEK) zu besuchen, um dort den Hauptschulabschluss zu erwerben.


Heiligenstadt: „Gegenwärtig kommen viele Jugendliche mit Flüchtlingsgeschichte nach Niedersachsen, die höchst motiviert sind und gern einen Beruf erlernen oder später studieren möchten. Gerade für diejenigen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, ist SPRINT ein sehr gutes weiteres Unterstützungsangebot, das nicht nur schulische und berufliche Aspekte berücksichtigt, sondern den jungen Flüchtlingen dabei hilft, sich auch in ihrem neuen Alltag zurecht zu finden.“

Besuch von Kultusministerin Heiligenstadt in der BBS 7 in Hannover.

Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Kultusministerin Heiligenstadt mit Schülerinnen in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Kultusministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Kultusminsiterin Heiligenstadt mit Schülerinnen der BBS 7   Bildrechte: Tom Figiel
Kultusministerin Heiligenstadt in der BBS 7 in Hannover
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover   Bildrechte: Tom Figiel
Ministerin Heiligenstadt in der BBS 7, Hannover
Kultusminsiterin Heiligenstadt mit Schülerinnen der BBS 7   Bildrechte: Tom Figiel

Kultusministerin Heiligenstadt in der BBS 7 in Hannover

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2015
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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