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Nach dem OVG-Urteil bereits viele der zusätzlichen Stellen besetzt – Heiligenstadt zieht positives Zwischenfazit: „Wir sind schon ein großes Stück voran gekommen!“

Nach einem weiteren Gespräch am Freitag (24.07.2015) mit Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Lehrerverbände und Gewerkschaften über die Fragestellungen, die sich aus dem OVG-Urteil ergeben, hat Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt ein positives Zwischenfazit gezogen: „Die Aufgaben, die sich aus der Gerichtsentscheidung ergeben haben, sind herausfordernd, aber wir sind schon ein sehr großes Stück voran gekommen! Ich freue mich dass alle Beteiligten so konstruktiv, vertrauensvoll und vor allem lösungsorientiert zusammen arbeiten und bedanke mich herzlich dafür.“


Das OVG Lüneburg hatte im Juni dieses Jahres entschieden, dass die von der Landesregierung beschlossene Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Wochenstunden für gymnasiale Lehrkräfte nicht rechtmäßig ist. Die niedersächsische Landesregierung hat daraufhin im Rahmen eines Nachtragshaushalts unverzüglich die notwendigen Stellen geschaffen. 450 Stellen konnten bereits zum Schuljahresbeginn 2015/16 zur Verfügung gestellt werden, fast 300 davon sind gegenwärtig bereits besetzt. Die Kultusministerin zeigte sich im Gespräch mit den Verbänden darüber sehr zufrieden: „Wir haben es hier mit einer besonderen Situation zu tun und die Schulen haben in sehr kurzer Zeit hervorragende Arbeit geleistet. Mein Dank geht auch an die Schulleitungen. Sie haben in den vergangenen Wochen einen riesengroßen Kraftakt vollzogen, damit wir unser gemeinsames Ziel – die Sicherung der Unterrichtsversorgung – erreichen können.“


Während des Gesprächs informierte das Niedersächsische Kultusministerium auch über die Änderungen der Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule), die nach dem Gerichtsurteil in Abstimmung mit den Verbänden vorgenommen werden sollen. Danach soll die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für gymnasiale Lehrkräfte und Schulleitungen von 23,5 auf 24,5 Stunden zurückgenommen werden.


Im Schuljahr 2014/2015 zu viel geleistete Unterrichtsstunden sollen auf ein eigenes, hierfür zu schaffenden Arbeitszeitkonto für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und Schulleitungen verbucht werden. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Schuljahr 2015/2016 freiwillig eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu erteilen, die dann ebenfalls auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt werden kann. „Selbstverständlich wird die Landesregierung für jede Stunde, die über die bestehende Unterrichtsverpflichtung hinaus geleistet wird, einen Ausgleich schaffen“, betonte Kultusministerien Heiligenstadt.


Bei der „Rückzahlung“ der angesammelten Stunden hat das Niedersächsische Kultusministerium im Gespräch mit den Verbänden sehr flexible Lösungen in Aussicht gestellt:

  • Möglichkeit des Ausgleichs des Arbeitszeitkontos sowohl in Form von Zeit, wie auch in Form von Mehrarbeitsvergütung

  • eine zeitliche Beschränkung für den Ausgleich des Kontos gilt lediglich für den Beginn der Ausgleichsmöglichkeit (erst ab dem Schuljahr 2016/2017), Stunden können darüber hinaus zeitlich unabhängig ausgeglichen werden.

  • Für Lehrkräfte, die 2015/2016 in den Ruhestand treten, gilt die Ausnahmeregelung, dass der zeitliche Ausgleich bereits im Schuljahr 2015/2016 vollumfänglich erfolgen kann

  • Kombinationsmöglichkeit mit anderen Arbeitszeitkonten ohne Anrechnung auf den Höchstzeitraum von 12 Jahren

Kultusministerin Heiligenstadt: „Es gibt rechtliche und finanzielle Grenzen, aber wir suchen gemeinsam nach Lösungen, die den Wünschen der Verbänden weitestgehend entsprechen. Nach diesem weiteren sehr fruchtbaren Gespräch bin ich zuversichtlich, dass wir diese Lösungen auch finden werden und dass der Schulstart 2015/2016 gut gelingen kann.“


Die Expertengespräche werden in den nächsten Wochen fortgeführt.


Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.07.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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