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Mehr Personal und mehr Qualifizierungen: Land schüttet 32,5 Millionen Euro für Sprachbildung und Sprachförderung an örtliche Kita-Träger aus

Die örtlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen können zum neuen Kindergartenjahr am 1. August 2018 zusätzliches Personal einstellen: Für die alltagsintegrierte Sprachförderung stellt die Landesregierung über das novellierte Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) rund 32,5 Millionen Euro bereit. Am heutigen Tage hat das Niedersächsische Kultusministerium die Verteilung der 32,5 Millionen Euro auf die 54 Jugendamtsbezirke in Niedersachsen veröffentlicht. Die Gelder werden zeitnah angewiesen.

„Die Landesregierung stärkt die Arbeit der Fachkräfte für gute Deutschkenntnisse der Kindergartenkinder durch zusätzliche Gelder“, sagt dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Durch mehr Personal oder auch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen kann die alltagsintegrierte Sprachförderung nah an den Kindern weiter intensiviert werden. Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung werden sich positive Effekte einstellen“, so Minister Tonne. Mit der alltagsintegrierten Sprachförderung sei keine „neue Aufgabe“ übertragen worden. „Vielmehr bauen wir aus, was seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.“

Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe können zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen oder bei bereits vorhandenen Fachkräften die Verfügungs- und Leitungszeiten erhöhen. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 müssen mindestens 85 Prozent dieser besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung in die Aufstockung von Personalressourcen in Kindertageseinrichtungen fließen, bis zu 15 Prozent können auch weiterhin für Fachberatung und Qualifizierung verwendet werden. Die Ausschüttung berechnet sich zur Hälfte auf der Grundlage der Anzahl der Gruppen im Zuständigkeitsbereich des Trägers, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden. Die zweite Hälfte wird nach der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Trägers berechnet, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Diese verteilen die Mittel an die konkreten Einrichtungen auf Basis eines regional vereinbarten Sprachförderkonzeptes.

Demnach erhalten die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2018/2019 folgende Summen:


Höhe der besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung nach § 18 a KiTaG pro örtlichem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2018/2019:

Jugendamtsbezirk

Fördersumme

Braunschweig, Stadt

1.091.634,14 €

Salzgitter, Stadt

595.555,05 €

Wolfsburg, Stadt

771.483,73 €

Gifhorn

564.411,04 €

Göttingen

637.611,04 €

Göttingen, Stadt

633.617,52 €

Goslar

386.750,91 €

Helmstedt

275.504,61 €

Northeim

461.131,17 €

Peine

565.650,09 €

Wolfenbüttel

375.930,09 €

Hannover

1.781.782,43 €

Hannover, LHH

3.578.016,08 €

Burgdorf, Stadt

153.200,85 €

Laatzen, Stadt

254.790,42 €

Langenhagen, Stadt

345.335,77 €

Lehrte, Stadt

190.344,68 €

Diepholz

868.474,25 €

Hameln-Pyrmont

594.959,78 €

Hildesheim

1.015.112,36 €

Holzminden

204.278,58 €

Nienburg (Weser)

424.041,72 €

Schaumburg

562.497,33 €

Celle

394.180,85 €

Celle, Stadt

248.242,38 €

Cuxhaven

634.054,07 €

Harburg

968.178,06 €

Lüchow-Dannenberg

143.006,18 €

Lüneburg

311.817,99 €

Lüneburg, Stadt

408.911,38 €

Osterholz

392.796,28 €

Rotenburg (Wümme)

529.737,98 €

Heidekreis

470.327,84 €

Stade (o. Buxtehude)

577.075,01 €

Buxtehude, Stadt

156.187,52 €

Uelzen

257.108,34 €

Verden

551.620,66 €

Delmenhorst, Stadt

421.744,38 €

Emden, Stadt

216.594,20 €

Oldenburg (Oldb), Stadt

1.040.524,06 €

Osnabrück, Stadt

897.016,68 €

Wilhelmshaven, Stadt

221.127,13 €

Ammerland

384.519,72 €

Aurich

583.618,65 €

Cloppenburg

810.006,26 €

Emsland

981.449,07 €

Lingen (Ems), Stadt

228.371,88 €

Friesland

303.670,78 €

Grafschaft Bentheim

634.537,63 €

Leer

513.001,13 €

Oldenburg

413.497,23 €

Osnabrück

1.149.467,18 €

Vechta

866.894,19 €

Wesermarsch

358.402,48 €

Wittmund

145.199,15 €


NIEDERSACHSEN

32.545.000,00 €

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

http://www.mk.niedersachsen.de/startseite/fruehkindliche_bildung/aktuelles/

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2018

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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