Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT-Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 28 der Landtagssitzung am 03.02.2017


Lehrermangel in Niedersachsen: Daten zur Unterrichtsversorgung jetzt vorlegen!


Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern. Nicht nur in Niedersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Bundesweit stehen wir derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen auswirken.

Auch wenn - Dank der Entscheidung des Niedersächsischen Landtages - genügend Stellen für die Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst zur Verfügung stehen, ist eine Stellenbesetzung in Anbetracht der Bewerberlage bundesweit deutlich schwieriger geworden. Deshalb habe ich im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan, Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vorgestellt, die bereits gute Erfolge gezeigt haben.

Anrede,

die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Die Landesregierung wird nicht von der bewährten Praxis abgehen, die vorliegenden Daten - wie zu jedem Erhebungsstichtag - den notwendigen umfangreichen Prüfungen zu unterziehen, um eine auch von uns allen gewünschte und erwartete qualitativ hochwertige Datenlage zu erzeugen.

Aufgrund zusätzlich aufgetretener, notwendiger Prüf- und Programmierungsaufwendungen

verzögert sich der Abschluss der Überprüfung. Unter anderem konnten die vom Niedersächsischen Kultusministerium beauftragten Prüfaufträge vom IT.Niedersachsen bis Januar 2017 noch nicht vollständig erledigt werden. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Daten im Bereich der Lehrkräfteverzeichnisse noch nicht abschließend korrigiert werden konnten. Dies sind aber unerlässliche Voraussetzungen für die Erzeugung der erwarteten qualitativ hochwertigen Datenlage.

Angesichts dieser noch nicht angeschlossenen Arbeiten wurde am 17.01.2017 beim Landtag um eine zweite Verlängerung der Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Försterling „Statistische Schuldaten“ gebeten.

Anrede,

im vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion wird auf einen möglichen Versorgungswert im Schuljahr 2016/2017 von unter 98 Prozent verwiesen. Anfang August 2016 - also vor dem Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung - war die Erkenntnislage aufgrund der Auswertungen des Planungsinstrumentes izn-stabil-Prognose zum Stichtag 01.08.2016 so, dass zu dem Zeitpunkt in der Tat mit einer Versorgung von unter 98 Prozent gerechnet werden musste.

Die heutigen Erkenntnisse kurz vor Abschluss der Prüfung der Daten aus der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2017 deuten aber auf einen Unterrichtsversorgungswert hin, der deutlich über 98 Prozent liegen wird.

Anrede,

im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung hat die Niedersächsische Landesregierung bis ins Jahr 2020 hinein zur Erzielung eines auskömmlichen Planungswertes für die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen vorgesorgt. Für die Sondersituation im Schuljahr 2020/2021, wenn an den Gymnasien die Umstellung von G8 auf G9 abschließend umgesetzt wird, hat die Niedersächsische Landesregierung die erforderlichen Stellenmehrbedarfe für den dann doppelten 13. Schuljahrgang eingeplant. Ausdrücklich für diese Sondersituation sind zusätzliche 710 Planstellen in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden.

Anrede,

im Schuljahr 2016/2017 ist die Erhebung der Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden

Schulen zum Stichtag 15.11.2016 erfolgt. Aktuell werden die von den berufsbildenden Schulen übermittelten Daten geprüft und wie in den Vorjahren auch nach Abschluss der Statistikprüfung voraussichtlich im Februar veröffentlicht.


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln