Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Mai-Plenum TOP 30: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 45 "Statistiken über Gewalt gegen Lehrkräfte"


Abgeordneter Harm Rykena (AfD)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Bundesverband der VBE hatte nach eigenen Angaben zusammen mit seinen Landesverbänden am 15. September 2017 an die Kultusministerien der deutschen Bundesländer eine Anfrage gestellt, „ob Sie Statistiken zu Vorfällen von Gewalt gegen Lehrkräfte führen und diese öffentlich zugänglich machen“.

Auf der Internetseite des Bundesverbandes wurde hierzu eine Übersicht mit Stand vom 27. April 2018 veröffentlicht. Dort ist beim Bundesland Niedersachsen zu lesen, dass noch keine Antwort des MK ergangen sei, obwohl nach dem Amtswechsel ein weiterer Brief mit der Anfrage zugeschickt worden sei.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Land Niedersachsen ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Sicherheit und Gesundheit der Lehrkräfte dauerhaft zu gewährleisten und zu fördern. Dafür gibt es ein differenziertes Konzept und vielfältige Angebote zum Arbeitsschutz und zum Gesundheitsmanagement in Schulen. Diverse Präventionsmaßnahmen beinhalten das Ziel, die physische und psychische Unversehrtheit aller an Schule Beteiligter durch ein Klima der Wertschätzung und des gegenseitigen Respekts zu fördern.

1. Werden vom Kultusministerium Niedersachsen oder einer anderen Institution Statistiken zu Vorfällen von Gewalt gegen Lehrer erfasst?

Vorfälle von Gewalt gegen Lehrkräfte werden in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) erhoben. In dieser Statistik sind laut Auskunft des Landeskriminalamtes Niedersachsen für das Jahr 2017 194 Fälle in der Opferstatistik „Lehrkräfte“ erfasst. Darunter befinden sich insgesamt 104 Körperverletzungsdelikte (79 einfache, 20 gefährliche, 5 fahrlässige), 21 Nötigungen sowie 50 Bedrohungen.

2. Wenn ja, welche Behörden sind für die Meldungen von Vorfällen zuständig?

Der gemeinsame Runderlass „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“ vom 01.06.2016 des Kultusministeriums mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Justizministerium verpflichtet die Schulen, ein Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept zu erstellen und aktuell zu halten. Außerdem verpflichtet dieser Erlass alle Lehrkräfte die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von Gewaltdelikten erhalten. Die Schulleitungen sind gehalten, besondere Vorkommnisse und Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung an die Niedersächsische Landesschulbehörde zu melden. Im Falle von Straftaten haben sich die Schulleiterinnen oder die Schulleiter unverzüglich an die Polizei zu wenden.

3. Welche Daten werden erfasst, und wo und wann werden diese Daten veröffentlicht?

Die der Polizei gemeldeten Vorfälle werden in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst und diese wird jährlich veröffentlicht.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln