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LT Mai-Plenum TOP 30: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 35 "Einstellung von sozialpädagogischen Fachkräften für die Unterstützung der Inklusion?"


Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Bezugnehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage für die Fragestunde im Rahmen der 13. Sitzung des Landtags (Drucksache 18/730) stellen wir fest, dass von den 470 ausgeschriebenen Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31. Juli 2018 befristet und für die Unterstützung der Inklusion vorgesehen waren, nur 115 Stellen besetzt werden konnten. Diese 115 Stellen wurden inzwischen allesamt entfristet. Dennoch besteht nach wie vor in den Schulen ein Bedarf an weiteren Unterstützungskräften. Zudem blieben damit von 470 ausgeschriebenen Stellen 355 unbesetzt. Durch die Entfristung dürften die Stellen deutlich attraktiver sein als die zuvor ausgeschriebenen Stellen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens zum Schuljahr 2017/2018 wurden Beschäftigungsmöglichkeiten zur befristeten Einstellung von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Förderschulen zur Abordnung an allgemeine Schulen geschaffen. Aufgrund dieser Einstellungsermächtigung sind Stellenbesetzungen im Umfang eines Volumens von rd. 115 Vollzeiteinheiten umgesetzt worden. Die Landesregierung hat per Erlass vom 17.04.2018 entschieden, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nunmehr entfristet werden können. Über die Entfristung der Arbeitsverträge ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu entscheiden. Über das Gesamtergebnis der Stellenbesetzung wird die Niedersächsische Landesschulbehörde bis zum 01.06.2018 berichten.

1. Werden seitens der Landesregierung die unbesetzten 355 Stellen erneut ausgeschrieben?

Nein.

2. Wenn ja, plant die Landesregierung, diese als unbefristet auszuschreiben?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

3. Wenn nein, wie erklärt die Landesregierung den nicht mehr vorhandenen Bedarf an den 355 unbesetzten Stellen im Vergleich zur Vorgängerregierung, die einen landesweiten Bedarf an 470 Stellen gesehen hat?

Der Bedarf an zusätzlichem sonderpädagogischem Personal, sowohl Lehrkräften als auch Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (PM), ist der Landesregierung bekannt. Daher hat sie in ihrer Koalitionsvereinbarung einen sukzessiven Aufbau der Stellen für PM vereinbart.

Mit den befristet bereitgestellten Vollzeiteinheiten bis zum 31.07.2018 sollte der Bedarf für das Schuljahr 2017/2018 gedeckt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 24 für die Fragestunde mit Antworten der Landesregierung (Drs. 18/730) aus dem diesjährigen April-Plenum verwiesen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

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