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LT Juni-Plenum TOP 38: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 16 "Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 3)"


Abgeordnete Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Viele Faktoren können auf die Unterrichtsversorgung Einfluss nehmen. Neben der demografischen Entwicklung sind dies auch gegenwärtige gesellschaftliche Herausforderungen und politische Veränderungen, wie beispielsweise die Novellierung des Schul- und des Kindertagesstättengesetzes. Am 1. August 2018 beginnt in Niedersachsen das neue Schuljahr.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulformen und Schulen sicherzustellen. Nach derzeitigen Erwartungen wird sich die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im kommenden Schuljahr voraussichtlich im Rahmen des entsprechenden Wertes des Schuljahres 2017/2018 befinden. Die derzeitigen Prognosen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bedingt, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert. Insbesondere werden die Schülerzahlen großzügig geschätzt und können Doppelzählungen enthalten. Dies entspricht den Erfahrungen der Vorjahre. Die exakten Schülerzahlen werden erst nach Schuljahresbeginn feststehen.

Für den Pflichtunterricht werden lediglich rund 79 Prozent der Gesamtbedarfe benötigt; die Zusatzbedarfe (Ganztag, Inklusion, Sonstiges) liegen bei rund 18 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent. Bei den Prognosewerten ist zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe für beispielsweise Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung zu einem hohen Anteil enthalten sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Aktuell beträgt der Anteil an den Zusatzbedarfen für den Ganztag rund 33 Prozent und für die Inklusion rund 38 Prozent.

Durch die bereits verabschiedete Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird vorbehaltlich der geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Zuständigkeit der Kindertagesstätten übergehen. Damit verfolgen wir weiter unser Ziel, die Versorgungssituation für die Grundschulen in unserem Land deutlich zu verbessern.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt. Die Unterrichtsversorgung an allen Schulformen ist gleichermaßen wichtig.

Die besondere, auch bundesweit gegebene Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass weiterhin ein deutliches Missverhältnis zwischen der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen (Sekundarbereich I, Lehramt GHR) und dem Bedarf für diese Schulformen festzustellen ist. Einem Bedarf von rd. 1.500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) für den GHR-Bereich standen lediglich 950 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde gegenüber, wovon 420 für den Bereich der Grundschule ausgebildet sind. Für den Bedarf an gymnasialen Lehrkräften in Höhe von rd. 900 VZLE standen rd. 1.200 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde zur Verfügung. Dieser Überhang auf dem Bewerbermarkt wird genutzt. Zusätzlich muss das Einstellungsverfahren den Bedarf der Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen. Ziel muss es deshalb sein, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Gymnasien für den Schuldienst zu sichern und sie mindestens bis 2020 für die Deckung der Unterrichtsversorgung auch an den anderen Schulen insbesondere des Sekundarbereiches I einzusetzen. Daher sind Stellen an Gymnasien über das aktuelle Ziel der Erreichung einer guten Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 an den Gymnasien hinaus ausgeschrieben worden mit der Verpflichtung, im Gegenzug Lehrkräfte an andere Schulformen abzuordnen.

In einem durch den o. a. Bewerbermarkt gekennzeichneten Einstellungsverfahren ist darüber hinaus festzustellen, dass die Stellenbesetzungsmöglichkeiten in hohem Maße zunehmend von der vermeintlichen Attraktivität des Schulstandorts abhängig sind. Bewerberinnen und Bewerber zeigen häufig zunächst ein Interesse an Stellen in Universitätsstandorten.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen notwendig. Die NLSchB entscheidet in enger Abstimmung mit den Schulen über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.


1. Wie viele Eltern der zwischen dem 30. Juni 2018 und 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendenden Kinder haben sich dazu entschieden, dass das Kind ein weiteres Jahr den Kindergarten besucht?

Die Frage kann zurzeit noch nicht beantwortet werden. Die Zahlen werden zum Schuljahresbeginn 2018/2019 durch eine gesonderte Abfrage erhoben.


2. Mit welcher Unterrichtsversorgung rechnet die Landesregierung im Schuljahr 2018/2019 (bitte nach Schulformen aufgliedern)?

Trotz der großen Herausforderungen ist es gelungen, die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 weitgehend stabil zu halten. Nach Abschluss der Überprüfung der Statistik zum Stichtag 17.08.2017 wurde eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 98,7 Prozent erreicht. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung zum neuen Schuljahr 2018/2019 zu verbessern. Trotz der schwierigen Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt soll die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig gesichert werden.

Grundsätzlich wird eine Versorgung der Grundschulen mit mindestens 100 Prozent angestrebt, um die Verlässlichkeit zu gewährleisten. Für die anderen Schulformen ist das Ziel einer guten und ausgeglichenen Unterrichtsversorgung ausgegeben worden.

An den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten KGS kann es ggf. bis zum Schuljahr 2020/2021 trotz der beabsichtigten Abordnungsmaßnahmen zu einer Versorgung von über 100 Prozent kommen, um Gymnasiallehrkräfte mit Blick auf das Jahr 2020 an den niedersächsischen Schuldienst zu binden.

Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bis zum Sommer 2020 werden Gymnasiallehrkräfte allerdings an den Schulen des Sekundarbereiches I eingesetzt. Die NLSchB wird im Rahmen ihrer Aufgaben durch die Planung und Umsetzung von geeigneten Personalmaßnahmen zeitnah bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 alle notwendigen Schritte veranlassen, um die Unterrichtsversorgung insbesondere der Schulen des Sekundarbereiches I anzuheben. Zur tatsächlichen Versorgung der einzelnen Schulformen lässt sich insofern vor Abschluss des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens und der Planung und Veranlassung der notwendigen Abordnungsmaßnahmen keine verlässliche Angabe machen.


Neben den für die Grundschulen und Gymnasien genannten Versorgungswerte ist es allerdings das Ziel der Landesregierung, die anderen Schulformen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten so gut wie möglich mit Lehrkräften zu versorgen.


3. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung dem durch die Umstellung auf das Abitur nach 13 Jahren an den Gymnasien verursachten Bedarf an zusätzlich 1 250 VZLE zum Schuljahr 2020/2021 begegnen?

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen - Für Innovation, Sicherheit und Zusammenhalt“ zwischen SPD und CDU wurde im Kultusministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Auftrag hat, das Abitur nach 13 Jahren im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.

Die Arbeitsgruppe soll insbesondere ausreichende Vorbereitungen für den besonders großen Bedarf an Lehrkräften durch die Umstellung auf das neunjährige Gymnasium treffen. Dabei überprüft sie kritisch die bisherigen Maßnahmen zur Bedarfsentwicklung und schlägt ggf. Anpassungen vor.

Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe auch das Abitur 2020 in den Gesamtschulen und in den Beruflichen Gymnasien in den Blick nehmen (Arbeits-, Ausbildungsmarkt, Hochschule).

Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im April 2018 aufgenommen. Auf Grundlage der derzeitigen Planungen wird das Gremium seine Arbeit zum Einstellungstermin 1. Februar 2020 abgeschlossen haben. Weitergehend wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die in der Antwort zu Frage 2 dargestellten vorsorglichen Mehreinstellungen an Gymnasien verwiesen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

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