Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 26


Wann und wie wird Kultusministerin Heiligenstadt die Pläne der SPD-Landtagsfraktion für schulisches Unterstützungspersonal umsetzen?

Abgeordnete Kai Seefried und Jörg Hillmer (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 1. Juni 2017 hieß es in einer Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion: „Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung setzen sich in enger Abstimmung mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, dass zeitnah bis zu 800 Stellen für fachlich qualifiziertes Personal zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte bei der Inklusion und im Bereich der Sprachförderung zur Verfügung gestellt werden.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung begrüßt die Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion in enger Abstimmung mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen bis zu 800 Vollzeiteinheiten für die Bereiche Inklusion und Sprachförderung zu verwenden. Es steht außer Zweifel, dass an der Bewältigung der Aufgaben der inklusiven Schule Personen mit Fachkenntnissen und Kompetenzen aus unterschiedlichen Bereichen mitwirken müssen. Im inklusiven Arbeitsfeld tätige Pädagogische Mitarbeiterinnen und Pädagogische Mitarbeiter als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten und therapeutische Unterstützung ergänzen das schulische Lehrpersonal um einen notwendigen und wichtigen Faktor. Ihre zum Teil sehr spezialisierte Fachlichkeit wird zur bestmöglichen individuellen und sonderpädagogischen Förderung in den Schulen benötigt. Fachkräfte aus verschiedenen Berufsfeldern können auf diese Weise multiprofessionelle Teams bilden, die die sonderpädagogische Förderung planen, durchführen und begleiten.

1. Zu welchem Einstellungstermin werden die zusätzlichen Stellen für Unterstützungspersonal für die inklusiven Schulen und die Sprachförderung ausgeschrieben?

Die Einstellung wird frühestens zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 erfolgen und zurzeit im Kultusministerium unter Einbeziehung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) sachgerecht vorbereitet.

2. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher konkreten Aufgabenbeschreibung soll der Einsatz des Unterstützungspersonals für die inklusiven Schulen erfolgen?

Der Einsatz der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Pädagogischen Mitarbeiter erfolgt beispielsweise auf Grundlage des § 53 Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sowie auf Basis der Regelungen des Tarif- und Besoldungsrechts. Die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Pädagogischen Mitarbeiter werden das schulische Lehrpersonal unterrichtsbegleitend und in therapeutischem Einsatz unterstützen.

3. Wird im Schuljahr 2017/18 mehr oder weniger Personal für die Sprachförderung in der Schule eingesetzt werden als im Schuljahr 2016/17?

Der konkrete Einsatz von Lehrkräften wird im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemein bildenden Schulen nicht erhoben. Der Einsatz von Lehrkräften liegt in der Verantwortung der Schulleitungen. Insofern ist eine Aussage zum konkreten Personaleinsatz - dies gilt auch für den Bereich der Sprachförderung - nicht möglich.

Das Einstellungsverfahren wird erst nach Beginn des Schuljahres 2017/2018 abgeschlossen sein. Für besondere Fördermaßnahmen, zu denen u. a. auch die Sprachförderung zählt, werden festgelegte Kontingente per Erlass des Kultusministeriums in einer Gesamtsumme für die Verteilung an die öffentlichen allgemein bildenden Schulen der NLSchB jährlich zur Verfügung gestellt. Im Schuljahr 2015/2016 und den Vorjahren belief sich das Kontingent auf 36.910 Stunden. Mit dem RdErl. d. MK v. 16.03.2016 „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 - Einstellungstermin 01. 08. 2016“ wurde der NLSchB mitgeteilt, dass im Schuljahr 2016/2017 für diese Fördermaßnahmen 50.910 Stunden zur Verfügung stehen. Bereits per Erlass vom 03.05.2016 wurde der NLSchB aufgrund der besonderen Lage eröffnet, dass für das Schuljahr 2016/2017 eine Überschreitung des Zuweisungsvolumens von 50.910 Stunden geduldet wird. Auch im Schuljahr 2017/2018 liegt das Kontingent weiterhin bei 50.910 Stunden.

Außerdem hat die Landesregierung zusätzlich für das Schuljahr 2017/2018 4.000 Stunden für eine Nachsteuerung bereitgestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln