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LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 21


Warum kommt es zu Verzögerungen bei der exakten Berechnung der Schulbudgets?

Abgeordneter Jens Nacke (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Bislang war es üblich, dass den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen zum Ende des ersten Quartals verbindlich mitgeteilt wurde, mit welchem Schulbudget sie jeweils für das Haushaltjahr rechnen können. Im laufenden Haushaltsjahr 2017 ist diese verbindliche Mitteilung bislang offenbar nicht erfolgt, obwohl die Sommerferien bereits im Juni beginnen.

Aus Schulen wird nun berichtet, dass sich Schulleitungen nicht in der Lage sehen, z. B. Klassenfahrten für das erste Schulhalbjahr 2017/2018 zu genehmigen, da sie seitens der Landesschulbehörde bzw. des Kultusministeriums bislang keine verbindliche und abschließende Mitteilung über die genaue Höhe ihres jeweiligen Schulbudgets für 2017 erhalten haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Budget der Schulen setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Jede Schule erhält zunächst ein Basisbudget. Hinzu kommt ggf. das Budget für Ganztagsschulen und ein Budget zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der Grundschulen. Darüber hinaus erhalten Schulen, die an der dauerhaften Umwandlung von Lehrerstunden in Budgetmittel teilnehmen, ein Budget. Weiterhin bekommen die Schulen die ermittelten und zu übertragenen Ausgabereste aus dem Vorjahr zugewiesen. Für jede dieser Komponenten sind verschiedene Grunddaten (z. B. Lehrersollstunden, Schülerzahlen, kapitalisierte Lehrerstunden) erforderlich, die sich zum einen aus der Schulstatistik und zum anderen auf dem jeweiligen Antrag der Schulen ergeben. Zur Inanspruchnahme der Mittel aus den Ausgaberesten ist die schriftliche Zustimmung des Finanzministeriums abzuwarten. Die Ermittlung des Budgets der Schulen kann daher erst erfolgen, wenn alle Grunddaten vollständig vorliegen.

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde der Berechnungsmodus zur Ermittlung der einzelnen Schulbudgets nicht geändert. Die schulfachlichen Grunddaten beim erhöhten Budget (z. B. für Ganztagsschulen und Schulen, die dauerhaft Lehrerstunden in Budgetmittel umwandeln) wurden jedoch hinsichtlich der Verwendung der Mittel für den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte in schulischer Verantwortung verändert. Die Statistikdaten des Schuljahres 2016/2017, die für das Schulbudget im Haushaltsjahr 2017 maßgeblich sind, standen erst später als in den Vorjahren zur Verfügung. Die Zustimmung zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten des Finanzministeriums geht den einzelnen Ressorts nicht vor Ende März des Folgejahres zu. Folglich sind die Budgetzuweisungen auch in der Vergangenheit nicht vor April eines jeweiligen Jahres erfolgt.

Durch die spätere Vorlage der Statistikzahlen ergab sich in diesem Haushaltsjahr eine Verzögerung bei der Ermittlung der Schulbudgets. Eine Anpassung des Budgets an Veränderungen im Reisekostenrecht wird geprüft. Das Kultusministerium wird der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) die Mittel für das Budget der Schule in Kürze zuweisen können. Anschließend erhalten die Schulen ihre jeweilige Mittelzuweisung. Die Schulen sollen noch vor den Sommerferien informiert werden.

Im laufenden Haushaltsjahr bewirtschaften die Schulen ihre Budgetmittel bis zur Mittelzuweisung analog der Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 66 der Niedersächsischen Verfassung. Damit können sie bestehende Rechtsverpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes begleichen. Da die Schulen die o. a. maßgeblichen Grunddaten für die Berechnung des Schulbudgets bereits zu Beginn des Haushaltsjahres kennen, hat die NLSchB auf ihrer Internetplattform eine Kalkulationsdatei bereitgestellt. Damit kann jede Schule ein voraussichtliches Budget ‑ vorbehaltlich der korrekten Dateneingabe ‑ für das laufende Haushaltsjahr ermitteln. In Kenntnis dieser Budgetdaten können die Schulen ihre Budgetplanungen (z. B. Schulfahrten) für das Haushaltsjahr, also auch für das 1. Schulhalbjahr des kommenden Schuljahres, vornehmen.

1. Warum war das Kultusministerium bislang nicht in der Lage, jeder Schule die genaue Höhe ihres jeweiligen Schulbudgets mit einer exakten Summe verbindlich mitzuteilen?

Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

2. Hat es Veränderungen bei der Berechnung der Budgets gegeben und, wenn ja, welche?

Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

3. Wann können die Schulen mit der verbindlichen Mitteilung der exakten Höhe ihres Budgets rechnen, vor oder nach den Sommerferien?

Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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