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LT Februar-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 44


Keine Vollzeitbeschäftigung für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter?


Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Arbeitsentwurf für ein Konzept soziale Arbeit in schulischer Verantwortung des Niedersächsischen Kultusministeriums sieht vor, dass die Landesstellen für sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Beschäftigungsvolumen von 50 %, 75 % und 100 % eingerichtet werden. Die Zuweisung des Beschäftigungsvolumens orientiert sich dabei an der Organisationsform des Ganztagsschulbetriebs. Lediglich für vollgebundene Ganztagsschulen wird ein Beschäftigungsvolumen von 100 % vorgeschlagen. Für die konkrete Zuweisung, so der Entwurf, werden in einem Erlass weitere Komponenten berücksichtigt.

Durch die Umsetzung des Konzepts der Landesregierung können zahlreiche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter nicht länger in Vollzeit arbeiten, obwohl sie dies wünschen. Aufstockungen durch die Kommunen oder die Beschäftigung der betroffenen Personen im Ganztagsbereich außerhalb ihrer Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter hat die Landesschulbehörde in den letzten Wochen abgelehnt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung erkennt schulische Sozialarbeit als Landesaufgabe in Ergänzung zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an und richtet sie konzeptionell neu aus. Der weitere Ausbau der sozialen Arbeit an den Schulen in Niedersachsen wird derzeit daher vom Niedersächsischen Kultusministerium mit Nachdruck verfolgt. Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung soll dadurch gesichert und optimiert werden. Sie soll dazu beitragen, dass mehr sozialpädagogische Kompetenz in den Schulen verankert wird sowie Kinder- und Jugendhilfe und Schule besser zusammenarbeiten. Insbesondere die Ganztagsschulen sollen dabei unterstützt werden.

Neben der Besetzung von 100 Stellen für rd. 160 Grundschulen mit einer hohen Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen konzentriert sich das Niedersächsische Kultusministerium darauf, für das zum 31.12.2016 endgültig ausgelaufene sog. Hauptschulprofilierungsprogramm einen nachhaltigen Anschluss sicherzustellen. Die rd. 500 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen, Oberschulen, Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise für Realschulen wurden unbefristet ausgeschrieben und sind schon zu über 90 Prozent besetzt. Die Berufsbildenden Schulen werden mit weiteren 47 sozialpädagogischen Fachkräften für die Unterstützung von geflüchteten Jugendlichen in den Beruf ausgestattet. Darüber hinaus beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung, in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils weitere 70 sozialpädagogische Fachkräfte bis zur Gesamtzahl von 200 Stellen einzustellen. Dabei sollen besonders die Grundschulen und Gymnasien in den Blick genommen werden.

Bei dem von den Fragestellern genannten Konzept sozialer Arbeit in schulischer Verantwortung des Niedersächsischen Kultusministeriums handelt es sich um einen Arbeitsentwurf mit Stand vom 03.01.2017. Der Entwurf wird in der nächsten Zeit mit Fachleuten u. a. aus der Praxis, der Wissenschaft, der Schulen sowie der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Im Anschluss daran wird der Entwurf die Grundlage für einen Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums sein. Eine abschließende Aussage über einzelne Regelungen des Konzepts kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

1. Welche weiteren Komponenten sollen nach Auffassung der Landesregierung bei der Zuweisung des Beschäftigungsvolumens mit welchen konkreten Auswirkungen berücksichtigt werden?

Die Landesregierung hat bei der Zuweisung des Beschäftigungsvolumens für die Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen im Jahr 2016 folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: die Organisationsform des Ganztagsangebots, die Zahl der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen, den kommunalen Anteil des Schulträgers im Rahmen des sog. Hauptschulprofilierungsprogramms, die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie die Entwicklungsperspektiven der jeweiligen Schule.

Für die zukünftige Zuweisung müssen die Eckpunkte noch endgültig festgelegt werden. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Eine Berücksichtigung des kommunalen Anteils im Rahmen des zum 31.12.2016 ausgelaufenen sog. Hauptschulprofilierungsprogramms wird nicht mehr notwendig sein.

Die Landesregierung erwartet, dass durch die Zuweisung von Beschäftigungsvolumina dauerhaft eine flächendeckende Ausstattung mit sozialpädagogischen Fachkräften, vor allem an Ganztagsschulen, erreicht werden kann.

2. Unter welchen Umständen ist die Ergänzung einer Schulsozialarbeiterstelle durch eine Beschäftigung als Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter durch die Kommune oder durch die Schule jenseits der Schulsozialarbeit im Ganztagsbereich möglich?

Eine Ergänzung der vom Land zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte durch kommunale Mittel ist nicht vorgesehen, da es sich bei der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung um eine originäre Landesaufgabe handelt. Dieses Verständnis ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Vereinbarung über die Kostentragung im Schulbereich vom 12.12.2016 zu Grunde gelegt worden. Die im Landesdienst beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte können an derselben Schule allerdings eine weitere Beschäftigung in Anstellung bei einer Kommune oder einem freien Träger ausüben, sofern diese Aufgabe eindeutig von der Aufgabe im Landesdienst abgrenzt werden kann (z. B. durch eine Nebentätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII).

Das Niedersächsische Kultusministerium prüft derzeit eine mögliche Aufstockung von schon bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte (für alle Schulformen) aus dem Schulbudget (inkl. des Ganztagsbudgets).

3. Wie beurteilt die Landesregierung, dass zahlreichen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern keine Möglichkeit auf eine Vollzeitbeschäftigung haben?

Nach den Erfahrungen der Landesregierung besteht auch bei sozialpädagogischen Fachkräften in der schulischen Sozialarbeit wie auch generell auf dem Arbeitsmarkt ein differenziertes Interesse an unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen. Die große Zahl der Bewerbungen für die ausgeschriebenen Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen im Jahr 2016 sowie Anträge auf Teilzeitbeschäftigung unterstreichen diesen Eindruck. Bei den zum 16.01.2017 noch nicht besetzten Beschäftigungsmöglichkeiten lässt sich nicht feststellen, dass Beschäftigungsmöglichkeiten mit einem Beschäftigungsumfang von z. B. 75 Prozent überproportional vertreten wären.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Niedersächsische Landesschulbehörde beauftragt, bei 85 Hauptschulen, Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen den Beschäftigungsumfang für die neuen sozialpädagogischen Fachkräfte zu erhöhen, so dass sich der Anteil an Möglichkeiten der Vollzeitbeschäftigung noch einmal fast verdoppelt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

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