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LT Februar-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 4


Wird die Landesregierung weiter mit DITIB zusammenarbeiten?


Abgeordneter Björn Thümler (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Zeit berichtete in ihrer Onlineausgabe am 18. Januar 2017: „Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionageaktivitäten im bundesweiten Dachverband der türkischen Moscheegemeinden (DITIB).“

Am 20. Januar 2017 erklärte Ministerpräsident Stephan Weil in einem schriftlichen Statement, „das sich die Rahmenbedingungen für die in Aussicht genommene Vereinbarung in den vergangenen beiden Jahren deutlich verschlechtert“ hätten. Die laufenden Gespräche über eine Vereinbarung mit den muslimischen Verbänden würden bis zum Ende dieser Legislaturperiode ausgesetzt.

DITIB Niedersachsen und Bremen e. V. ist in Niedersachsen Partner der Landesregierung u. a. im Beirat für den islamischen Religionsunterricht und bei der Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung, beRATen e. V.

1. Überprüft die Landesregierung angesichts der Vorwürfe gegen DITIB die Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen DITIB-Landesverband in Projekten wie dem islamischen Religionsunterricht und der Beratungsstelle beRATen e. V.?

Der DITIB Landesverband Niedersachsen und Bremen e. V. hat sich in den zurückliegenden Jahren als verlässlicher Kooperationspartner des Landes u. a. im Beirat für den islamischen Religionsunterricht gezeigt. Die jüngsten politischen Entwicklungen in der Türkei und Vorfälle wie zuletzt die in der Vorbemerkung des Abgeordneten genannten Spitzel-Vorwürfe gegen einige DITIB-Imame haben in Gesellschaft und Politik jedoch für erhebliche Besorgnis gesorgt. Sie waren für die aktuelle Diskussion in Niedersachsen wenig hilfreich und haben zu einer Veränderung der geltenden Rahmenbedingungen geführt.

Alle Beteiligten sind sich darin einig,dass angesichts der jüngsten Entwicklung in der Türkei eine Klärung innerhalb des DITIB-Verbandes über die Unabhängigkeit des Verbandes erfolgen wird. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Engagement des Niedersächsischen Landesverbandes der DITIB, der sich in dieser Hinsicht für eine klare Trennung einsetzt. Allerdings wird vor diesem Hintergrund zu klären sein, wie der Umstand zu bewerten ist, dass bei der Neuwahl des Vorstandes von DITIB Niedersachsen und Bremen am 29.01.2017 auch ein Imam der Diyanet neu in den Vorstand gewählt worden ist. Die Landesregierung hat hierzu ein kritisches Schreiben an DITIB Niedersachsen und Bremen gerichtet. Sie wird auf der Grundlage der Antwort ihre Haltung zu DITIB Niedersachsen und Bremen erneut prüfen.

2. Wie wird mit den Haushaltmitteln in Höhe von 200 000 Euro jährlich verfahren, die im Einzelplan 07 des Landeshaushalts als „Zuschuss an die Landesverbände der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB)“ vorgesehen sind?

Da die Verträge als Rechtsgrundlage für die Zahlung noch nicht zustande gekommen sind, wird aktuell auch keine Auszahlung dieser Mittel an die Verbände erfolgen. Im Übrigen dürfen diese Haushaltsmittel nur mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in Anspruch genommen werden.

3. Für wann ist eine Vertragsunterzeichnung mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland vorgesehen, mit der ebenfalls über eine Vereinbarung verhandelt wurde?

Dies wird derzeit geprüft. Die Landesregierung befindet sich diesbezüglich in Kontakt mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

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