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LT Februar-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 16


Was bedeutet das neue Bundesprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung für Niedersachsen?


Abgeordnete Astrid Vockert und Kai Seefried (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. In der Mitteilung heißt es: „Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.“

Vorbemerkungen der Landesregierung

Die Landesregierung begrüßt, dass sich die Bundesregierung weiterhin an dem notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige beteiligt. Angesichts der demographischen Entwicklung zeichnet sich ab, dass auch in den kommenden Jahren das Betreuungsangebot in Krippen und in der Kindertagespflege ausgeweitet werden muss.

Die Bundesmittel werden - wie schon bei den früheren Bundesprogrammen - vollständig an die kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen und an Kindertagespflegepersonen weitergereicht. Auf Initiative der Landesregierung wird es möglich sein, die Bundesmittel auch für solche zusätzlichen Betreuungsplätze einzusetzen, die schon ab dem 1. Juli 2016 entstanden sind.

1. Wie viel Geld aus dem neuen Förderprogramm wird für Niedersachsen zur Verfügung stehen?

In dem Entwurf des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (BR-Drs 783/16) ist für Niedersachsen ein Verfügungsrahmen in Höhe von 105.640.980 Euro vorgesehen.

2. Wann wird die neue Landesförderrichtlinie vorliegen, über die die Kommunen Mittel beantragen können?

Es ist beabsichtigt, die neue Landesförderrichtlinie zeitnah zur voraussichtlichen Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzes im Mai dieses Jahres zu veröffentlichen.

3. Welche Fördersumme ist pro gefördertem Platz nach derzeitiger Planung vorgesehen?

Die Höhe der Fördersummen in der neuen Landesförderrichtlinie wird sich nach dem vom Bund bereitgestellten Verfügungsrahmen und der - aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Geburtenzahlen - noch benötigten Anzahl an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Erreichung der vereinbarten landesweiten Versorgungsquote von 35 Prozent richten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

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