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LT Februar-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 30, Wird es Änderungen und Erweiterungen der Curricula für die gymnasiale Oberstufe geben?


Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Schütz, Sylvia Bruns und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von SPD und CDU steht unter anderem, dass die gymnasiale Oberstufe evaluiert werden soll. Dabei seien zum Beispiel die Stundentafeln der Fächer Wirtschaft, Mathematik, Informatik. Naturwissenschaften und Technik zu betrachten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Durch die Umstellung auf das Abitur nach neun Jahren wird das Gymnasium weiter gestärkt. Dadurch können Kompetenzen und Wissen nachhaltiger erworben und die Bildungsziele sicherer erreicht werden. Die hohen niedersächsischen Qualitätsansprüche bleiben im Abitur weiterhin erhalten und werden kontinuierlich fortentwickelt.

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung im Rahmen der Umgestaltung zu G 9 basiert auf Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK). Das länderübergreifende Abitur und der seit 2017 von der KMK beschlossene Abituraufgabenpool stellen das in Niedersachsen vergebene Abitur immer stärker in einen Vergleich mit dem Abitur in den anderen Ländern. Gleichwohl werden die Spielräume berücksichtigt, die die Länderabsprachen auf der Ebene der KMK eröffnen. Hierzu gehört die Modifikation der Stündigkeit in der gymnasialen Oberstufe.

Dem Wunsch nach einer klareren Unterscheidung der Anforderungen in Kursen auf erhöhtem bzw. grundlegendem Anforderungsniveau in der Qualifikationsphase wird Rechnung getragen, indem Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau ab dem Schuljahr 2019/2020 statt bisher vier (G 8) fünf Wochenstunden (G 9) umfassen, Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau drei Wochenstunden. Damit wird den Schülerinnen und Schülern eine deutlichere Schwerpunktsetzung ermöglicht als bisher. Durch die Erhöhung der Wochenstunden für die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau können in der Oberstufe Inhalte intensiver behandelt und Kompetenzen umfassender und nachhaltiger erworben werden; zugleich ergeben sich mehr Möglichkeiten zur wissenschaftspropädeutischen Vertiefung. Die Stärkung der Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau hat eine Reduzierung der Wochenstundenzahl von vier auf drei auf grundlegendem Anforderungsniveau zur Folge.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen der gymnasialen Oberstufe, der Umsetzung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife und der Evaluierung der bisherigen Kerncurricula wurden seit 2014 die Kerncurricula aller Fächer der gymnasialen Oberstufe, des beruflichen Gymnasiums, der Abendgymnasien und der Kollegs weiterentwickelt. Die Landesregierung sorgt dafür, dass sämtliche Kerncurricula den bundesweiten Vorgaben der KMK - den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der KMK vom 18.10.2012) oder den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) - entsprechen, die auch Grundlage des Abituraufgabenpools sind.

Das Kultusministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur legen großen Wert darauf, dass die Weiterentwicklung von Kerncurricula von den Hochschulen begleitet wird, auch über das formal vorgegebene Anhörungsverfahren hinaus. So werden die Entwürfe der Kerncurricula vielfach von bundesweit anerkannten Fachdidaktikern/innen begutachtet. Die Ergebnisse dieser Gutachten werden im Dialog mit den Lehrplankommissionen erörtert.

Während der Entwicklung der Kerncurricula wird darauf geachtet, bereits frühzeitig Transparenz zu schaffen. Deshalb werden i. d. R. bereits die Arbeitsfassungen auf dem Niedersächsischen Bildungsserver der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen werden durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur informiert, wenn aktualisierte Arbeitsfassungen online gestellt werden.

Das Kultusministerium setzt die Kerncurricula zum 01.08.2018 aufsteigend in Kraft, da in diesem Schuljahr der erste G 9-Jahrgang in die Einführungsphase der Oberstufe eintritt. Damit gelten sowohl alle neuen Kerncurricula als auch die weiteren Neuerungen für den neunjährigen Bildungsgang erstmalig für die Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021.

Die Kerncurricula werden vor Inkraftsetzung mithilfe entsprechender Fortbildungen implementiert und in der Folge einer regelmäßigen Evaluation in allen Schulformen unterzogen. Die Wirksamkeit neuer Vorgaben sowie der neuen Stündigkeit wird sich in den Leistungsdaten der Abiturprüfung abbilden, die jährlich auch fachbezogen erhoben werden und mit den Vorleistungen der Prüflinge verglichen werden.

1. Wann und wie wird diese Evaluierung erfolgen?

Eine erstmalige vollständige Datenerhebung erfolgt mit der Abiturprüfung 2020/2021, also dem ersten G 9-Prüfungsjahrgang. Damit bietet es sich an, auf dieser Grundlage eine Evaluierung der Kerncurricula sowie der Stundentafel durchzuführen.

2. Welche Defizite werden in den Curricula vermutet?

Da die Kerncurricula den o. g. Vorgaben entsprechen und ein umfangreiches Anhörungsverfahren unter Einbeziehung wissenschaftlicher Begleitung durchlaufen haben, werden aktuell keine Defizite vermutet.

3. Welche Änderungen und Erweiterungen plant die Landesregierung bei den Curricula?

ie Kerncurricula treten erstmalig zum 01.08.2018 in Kraft, insofern sind keine Änderungen geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

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