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LT Dezember-Plenum TOP 20: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 32, Werden wirklich 1 000 Stellen für die Sprachförderung entfristet?


Abgeordnete Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut Koalitionsvertrag beabsichtigt die Landesregierung aus SPD und CDU, die für die Sprachförderung geschaffenen Stellen zu entfristen. Im Vertrag heißt es dazu: „Darüber hinaus wollen wir die bereits geschaffenen rund 1 000 Stellen für die Sprachförderung entfristen.“

Am 1. Dezember 2017 berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ), dass am Ratsgymnasium und am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium jeweils der Sprachförderlehrerin gekündigt wurde, obwohl beide Lehrerinnen die nötigen Voraussetzungen für eine Anstellung mitbrächten und seit Jahren gute Arbeit leisteten. „Ihre Arbeit wird vom Kollegium, Schülern, Eltern und auch von der Stadt Osnabrück sehr geschätzt“.

„Wir müssen in diesen Tagen improvisieren“, sagt Schulleiter Lothar Wehleit in dem Artikel der NOZ. Denn die Sprachlernklasse am Ratsgymnasium sei noch bis Sommer 2018 genehmigt, und er habe niemanden im Kollegium, der für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache qualifiziert sei.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 und den Haushalten 2016 und 2017 sind zur Bewältigung der Flüchtlingssituation für die Umsetzung zusätzlich erforderlich gewordener Sprachfördermaßnahmen an Schulen Budgetmittel und Stellen im Umfang von rd. 1.000 Vollzeiteinheiten für die Einstellung von Lehrkräften zusätzlich eingesetzt worden. Angesichts des zum damaligen Zeitpunkt für die Zukunft schwer festzustellenden Bedarfs und der Ungewissheit der weiteren Entwicklung des Sprachförderbedarfs waren diese Ressourcen im Haushalt befristet bis zum 31.07.2018 zur Verfügung gestellt worden. Eine Entfristung der Stellen bleibt dem Haushaltsgesetzgeber (voraussichtlich mit einem Nachtragshaushalt 2018) vorbehalten.

Die Entscheidung für die Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen im Einzelfall ist nicht allein unter haushälterischen Gesichtspunkten, sondern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Bedarfslage vor Ort und der dienstrechtlichen Bewertung im Einzelfall zu entscheiden.

1.Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Sprachförderung von geflüchteten Menschen zu?

Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, die sie benötigen. Dabei sind die Belange der allgemeinen Unterrichtsversorgung zu beachten.

2.Wieso wird den Sprachförderlehrerinnen gekündigt, obwohl laut Koalitionsvertrag die Stellen entfristet werden sollen und es keinen Ersatz an den betreffenden Schulen gibt?

Sprachförderkräften, die über einen Vertrag Spracherwerb Flüchtlinge (VSF-Vertrag) Sprachförderung in den Schulen durchgeführt haben oder noch durchführen, wird nicht gekündigt. Diese Verträge sind von vornherein befristet abgeschlossen worden. Für das Land hat Priorität, auch Fachkräften, die keine Lehrkräfte sind, eine Perspektive zu geben. Für das Land ist ferner von hoher Relevanz, dass vorhandene Sprachförderangebote bedarfsgerecht aufrechterhalten bleiben. Bildung und Sprache sind die Grundlagen für eine gelingende Integration und sie sind der Schlüssel zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe. Das Niedersächsische Kultusministerium hat daher großes Interesse daran, dass qualifizierte Personen den niedersächsischen Schulen erhalten bleiben, um dauerhaft bei der Sprachförderung oder in anderen Bereichen zu unterstützen.

Künftig wird in jedem Einzelfall geprüft, ob bzw. wie die Voraussetzungen für eine Daueranstellung als z.B. als Lehrkraft (ggf. über den sog. Quereinstieg) oder als Pädagogische Mitarbeiter im Ganztag vorliegen. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wird jeweilige Beratungsgespräche durchführen.

  Bildrechte: Nds. Staatskanzlei

Minister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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