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LT August-Plenum TOP 16: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 2


Abordnungen von Gymnasien an Grundschulen

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Dr. Stefan Birkner (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Kultusministerin hat am 2. August 2017 erklärt, die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen liege zum kommenden Schuljahr bei etwa 98 %. Zur Erhöhung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen hat das Ministerium bereits zuvor die zeitweise Versetzung von Lehrkräften von Gymnasien an Grundschulen verordnet. Presseberichten zufolge haben die Lehrkräfte nur sehr kurzfristig von ihrer Abordnung erfahren. Viele von ihnen legten Widerspruch gegen die Versetzung ein und bemühten sich nun um Rechtsschutz gegen die unfreiwillige Versetzung, so die Presse weiter.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen sicherzustellen. Die Landesregierung hat bereits im August 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung einen tragfähigen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Nach derzeitigen Prognosen liegt die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in diesem Schuljahr voraussichtlich bei einem Prognosewert von rund 98 Prozent und damit über dem entsprechenden Wert des Schuljahres 2016/2017. Die in dieser Prognose angegebenen Werte sind von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert.

Bei den Prognosewerten ist zudem zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe wie Sprachförderung, Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung massiv gestiegen sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Weit mehr die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler nutzen mittlerweile Ganztagsangebote. Die Inklusionsquote ist auf 61,40 Prozent gestiegen. Daher werden lediglich rund 80 Prozent der Bedarfe für den Pflichtunterricht benötigt; die Zusatzbedarfe liegen bei rund 17 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt oder benachteiligt. Die Unterrichtsversorgung an Grundschulen ist ebenso wichtig, wie die aller anderen Schulformen. Diese Solidarität wurde schon mehrfach in der Vergangenheit z. B. in den Jahren 2009 bis 2011 erfolgreich praktiziert.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes, flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die NLSchB über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.

Aufgrund der besonderen, bundesweit gegebenen Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt, die geprägt ist von einem nicht ausreichenden Angebot an Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für den GHR-Bereich, ist für die Schulleitungen und die NLSchB die Besetzung von vorhandenen Einstellungsmöglichkeiten auch und insbesondere im Grundschulbereich eine große Herausforderung. Es ist aber andererseits erklärtes Ziel dieser Landesregierung, für die jüngsten Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für deren Eltern nicht nur die Erteilung des Pflichtunterrichts an dieser Schulform, sondern auch die Verlässlichkeit sicherzustellen.

1.Wie viele Lehrkräfte nach Köpfen und Vollzeitlehrereinheiten hat die Landesregierung nach den Ferien von Gymnasien an Grundschulen abgeordnet?

Bereits im 17-Punkte-Aktionsplan aus dem August 2016 sind Abordnungen unter dem Stichwort „Schulen helfen Schulen“ als ein Instrument zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung aufgeführt worden. Mit Berichtsstand 15.08.2017 wurden landesweit 171 Lehrkräfte („Köpfe“) im Umfang von ca. 965 Stunden von Gymnasien an Grundschulen abgeordnet.

2.An welchem Tag hat die Landesregierung die Schulen und Lehrkräfte über die konkreten Abordnungen informiert?

Die Schulen wurden im Zeitraum vom 05.07.2017 bis 09.08.2017 durch die zuständigen Dezernate der NLSchB über die geplanten Abordnungen informiert.

3.Wie viele Lehrkräfte haben bis zum 17. August 2017 Widerspruch gegen die Abordnungen eingelegt?

Im Fall von vorgesehenen Abordnungen berät die NLSchB sowohl die aufnehmende als auch die abgebende Schule, um Abordnungen gegen den Willen der betroffenen Lehrkräfte zu vermeiden.

Mit Stand 09.08.2017 ist der Landesregierung kein Fall bekannt, in dem ein Widerspruch eingelegt wurde.

Das Widerspruchsverfahren wurde in Niedersachsen im Rahmen der Verwaltungsreform zum 01.01.2005 im Wesentlichen abgeschafft. Ein Widerspruch gegen eine Abordnung wäre daher nicht statthaft. Lehrkräften, die mit beabsichtigten Abordnungs- oder anderen Personalmaßnahmen nicht einverstanden sind, verbleibt damit nur die Möglichkeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Umsetzung dieser Maßnahme.

Klagen gegen die Abordnungen sind der Landesregierung mit obigem Stand ebenfalls nicht bekannt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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